Beschlussvorschlag:
Der
Leitungs- und Verwaltungsbonus wird an die freien Träger ausbezahlt. Die
Deckung erfolgt über die staatlichen Mehreinnahmen in voller Höhe.
Der Freistaat Bayern setzt
Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in
der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) für die Einführung eines
Leitungs- und Verwaltungsbonus ein. Ziel ist es, die Einrichtungsleitungen von Aufgaben
zu entlasten und damit eine Konzentration auf die pädagogischen Kernaufgaben zu
ermöglichen.
Die Förderrichtlinie wurde im
März im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben. Das Modul im KiBiG.web zur
Antragstellung ist seit dem 10.03.2020 freigeschaltet.
Nach den Vorgaben des
Bundesgesetzgebers können die Mittel nur für die Weiterentwicklung der Qualität
im vorschulischen Bereich eingesetzt werden. Dementsprechend können nur
Kindertageseinrichtungen gefördert werden, die Kinder bis zur Einschulung
betreuen. Horte sind nicht förderfähig. Häuser für Kinder oder altersgeöffnete
Kindergärten, in denen auch Schulkinder betreut werden, sind hingegen
förderfähig.
Voraussetzung des Leitungs- und
Verwaltungsbonus ist, dass ein schriftliches Leitungs-konzept des Trägers der
jeweiligen Kindertageseinrichtung vorliegt. Darin muss auch die beabsichtigte
Entlastung der Einrichtungsleitung festgelegt sein.
Die
Sitzgemeinde stellt sicher, dass ein geeignetes Leitungskonzept bei den
Kindertagesein-richtungen erstellt wurde. Der Bonus wird ab dem Kalendermonat
gewährt, in dem der Antrag der Gemeinde zusammen mit dem Leitungskonzept
vorliegt.
In der
Stadt Lauf a.d.Pegnitz haben folgende freie Träger sowie die Stadt Lauf
a.d.Pegnitz selbst ein entsprechendes Konzept verfasst und einen Antrag
eingereicht.
Eckert‘scher
Kindergarten
Aktion
Vorschulerziehung e. V.
Evang.
Kindertagesstätte Pusteblume
Integratives
Montessori-Kinderhaus
ASB
Kinderhaus Lauf
Ev.
Haus für Kinder Krempoli
Haus
für Kinder Arche Noah
AWO Kinderhaus
Sonnenschein
Der
Leitungs- und Verwaltungsbonus ist ein weiterer Schritt zur
Qualitätsverbesserung in unseren Laufer Einrichtungen. Zur Abwicklung und
Auszahlung des Bonus als zusätzliche finanzielle Maßnahme ist ein Beschluss des
Gremiums notwendig.