Betreff
Bewilligung des Leitungs- und Verwaltungbonus
Vorlage
FB 4/027/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Leitungs- und Verwaltungsbonus wird an die freien Träger ausbezahlt. Die Deckung erfolgt über die staatlichen Mehreinnahmen in voller Höhe.

 

Der Freistaat Bayern setzt Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) für die Einführung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus ein. Ziel ist es, die Einrichtungsleitungen von Aufgaben zu entlasten und damit eine Konzentration auf die pädagogischen Kernaufgaben zu ermöglichen.

 

Die Förderrichtlinie wurde im März im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben. Das Modul im KiBiG.web zur Antragstellung ist seit dem 10.03.2020 freigeschaltet.

 

Nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers können die Mittel nur für die Weiterentwicklung der Qualität im vorschulischen Bereich eingesetzt werden. Dementsprechend können nur Kindertageseinrichtungen gefördert werden, die Kinder bis zur Einschulung betreuen. Horte sind nicht förderfähig. Häuser für Kinder oder altersgeöffnete Kindergärten, in denen auch Schulkinder betreut werden, sind hingegen förderfähig.

 

Voraussetzung des Leitungs- und Verwaltungsbonus ist, dass ein schriftliches Leitungs-konzept des Trägers der jeweiligen Kindertageseinrichtung vorliegt. Darin muss auch die beabsichtigte Entlastung der Einrichtungsleitung festgelegt sein.

Die Sitzgemeinde stellt sicher, dass ein geeignetes Leitungskonzept bei den Kindertagesein-richtungen erstellt wurde. Der Bonus wird ab dem Kalendermonat gewährt, in dem der Antrag der Gemeinde zusammen mit dem Leitungskonzept vorliegt.

 

In der Stadt Lauf a.d.Pegnitz haben folgende freie Träger sowie die Stadt Lauf a.d.Pegnitz selbst ein entsprechendes Konzept verfasst und einen Antrag eingereicht.

 

Eckert‘scher Kindergarten

Aktion Vorschulerziehung e. V.

Evang. Kindertagesstätte Pusteblume

Integratives Montessori-Kinderhaus

ASB Kinderhaus Lauf

Ev. Haus für Kinder Krempoli

Haus für Kinder Arche Noah

AWO Kinderhaus Sonnenschein

 

Der Leitungs- und Verwaltungsbonus ist ein weiterer Schritt zur Qualitätsverbesserung in unseren Laufer Einrichtungen. Zur Abwicklung und Auszahlung des Bonus als zusätzliche finanzielle Maßnahme ist ein Beschluss des Gremiums notwendig.