Betreff
Gemeinde Neunkirchen a. Sand
1. Änderung des Bebaunngsplanes N4 "Lenzenbühl"
- Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß. § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtung über die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/076/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.   Die 1. Änderung des Bebauungsplanes N4 „Lenzenbühl“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden davon nicht berührt. Äußerungen werden nicht erhoben.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neunkirchen a.S. hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 Neunkirchen a.S. „Lenzenbühl“ zur Ausweisung einer Gemeinbedarfs-fläche zu ändern.

 

Ziel der Planung ist es, auf dem überwiegend als Sportplatz bzw. Grünfläche festgesetzten Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 „Lenzenbühl“ eine Fläche für den Gemein-bedarf (Kinderkrippe) auszuweisen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

 

Neunkirchen_Kita_BP_Entwurf Lage

Lage im Gemeindegebiet

Neunkirchen_Kita_BP_Entwurf Planzeichnunh

Planung

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Änderung nicht berührt. Die Ver-waltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.