1. Änderung des Bebaunngsplanes N4 "Lenzenbühl"
- Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß. § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtung über die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt:
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes N4 „Lenzenbühl“
wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden davon
nicht berührt. Äußerungen werden nicht erhoben.
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neunkirchen a.S. hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 Neunkirchen a.S. „Lenzenbühl“ zur Ausweisung einer Gemeinbedarfs-fläche zu ändern.
Ziel der Planung ist es, auf dem überwiegend als Sportplatz bzw. Grünfläche festgesetzten Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 „Lenzenbühl“ eine Fläche für den Gemein-bedarf (Kinderkrippe) auszuweisen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).
Lage
im Gemeindegebiet |
Planung |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Änderung nicht berührt. Die Ver-waltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.