Betreff
Einbeziehungssatzung "Östlich der Nuschelberger Hauptstraße"
-Erneute Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/075/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschluss beschließt:

 

1. Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ in der Fassung vom 29.09.2020 wird gebilligt.

 

3. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

 

Satzung

 

für den Bereich „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ im Ortsteil Nuschelberg

 

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 29.09.2020.

 

(2)          Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles im Bereich „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ im Ortsteil Nuschelberg ergeben sich aus dem Plan.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt gemäß § 10 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche der Einbeziehungssatzung ent- oder widersprechen, außer Kraft.

4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ damit in Kraft zu setzen.

 

Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Entwurf in der Fassung vom 29.09.2020

 

In Session eingestellt:
Begründung mit Umweltbericht

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.07.2020 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen.

 

Der Entwurf in der Fassung vom 14.07.2020 wurde vom 10.08.2020 bis 01.09.2020 öffentlich ausgelegt.

 

Mit Schreiben vom 29.07.2020 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Entwurf der Satzung bis zum 01.09.2020 abzugeben.

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

Die eingegangen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage 1 beigefügt sind.

 

Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen der Planung mehr ergeben, kann der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ im Ortsteil Nuschelberg als Satzung beschlossen werden.