Betreff
Bebauungsplan Nr. 50 "Tucherweg - Geuderstraße" - Tekturplan Nr. 3
-Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/074/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.                   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.                   Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.                   Der Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Tucherweg - Geuderstraße“ vom 29.09.2020 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Tucherweg - Geuderstraße“

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 3 zum Bebauungsplans Nr. 50 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 29.09.2020, der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.

 

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

4.         Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen:

                Anlage Tabelle Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschlussvorschlag

                Bebauungsplan vom 29.09.2020

                Begründung vom 29.09.2020

Anlage in Session:

                Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung vom 06.07.2020

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 26.05.2020 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 50 “Tucherweg - Geuderstraße“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.

 

Vom 20.07.2020 bis zum 28.08.2020 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 15.07.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan nach § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 28.08.2020 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Abwägungs- und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

 

Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs mehr ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.