Betreff
Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F.Barth'schen Stiftung sowie des Jahresabschlusses 2017 des Hermann-Keßler-Stifts;
Beratung und Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die Erteilung der Entlastung, ALLE UNTERLAGEN IN SESSION
Vorlage
FB 2/047/2020
Aktenzeichen
963/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz-, Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat  wie folgt zu beschließen:

 

1.1 Erledigung Prüfungsbericht

„Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Berichten des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.04.2018 und 25.10.2018 für das Jahr 2017 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“

 

Abstimmung:

 

 

1.2 Feststellung Ergebnisse

„ Die Jahresrechnungen 2017 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:

 

a)      Stadt Lauf a.d. Pegnitz

Solleinnahmen/Sollausgaben                                         71.763.663,64 Euro

 

b)      Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard

Solleinnahmen/Sollausgaben                                               311.278,82 Euro

 

c)       J.F.Barth’sche Stiftung

Solleinnahmen/Sollausgaben                                                      625,80 Euro

 

Der Jahresabschluss 2017 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:

 

a)      Bilanzsumme zum 31.12.2017                                       13.503.336,15 Euro

 

b)      Summen der GuV-Rechnung 2017

Erträge                                                                              5.322.882,09 Euro                                             

Aufwendungen                                                                  5.313.840,59 Euro

 

c)    Jahresüberschuss lt. GuV-Rechnung 2017                             9.041,50 Euro“

 

 

Abstimmung:

 

 

1.3 Entlastung

„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2017 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F.Barth’schen Stiftung und für den festgestellten Jahresabschluss 2017 des Hermann-Keßler-Stifts der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“

 

Abstimmung:

 

 

An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziffer 1.3) hat der damalige 1. Bürgermeister, Herr Bisping, nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).

 

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates hat in der Zeit vom 16.04.2018 bis einschließlich 19.10.2018 die Jahresrechnungen 2017 sowohl der Stadt Lauf als auch der Spitalstiftung und der J.F.Barth’schen Stiftung geprüft. Der Jahresabschluss 2017 des Optimierten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung lag zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vor; dessen Prüfung erfolgte im Rahmen der Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 im Laufe des Jahres 2019.

 

Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss 2017 der Altenheime der Spitalstiftung (Hermann-Keßler-Stift) mit in die Prüfung einbezogen.

 

Die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2017 waren in der Stadtratssitzung am 21. Juni 2018 bekanntgegeben worden, ebenso der Jahresabschluss des Hermann-Keßler-Stifts.

 

Die örtliche Prüfung erfolgte in zwei Teilprüfungen im April und Oktober 2018; die beiden Niederschriften vom 30.04./25.10.2018 sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.2020 zu den Prüfungserinnerungen sowie der Rechenschaftsbericht 2017 sind in Session hinterlegt.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.