Betreff
Neubau eines Rad- und Gehwegs entlang der St. 2240 nach Altdorf Abschnitt Lauf-Himmelgarten - Mittelbereitstellung
Vorlage
FB 5/145/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die erforderlichen Mittel für den Neubau des Radwegs zwischen Lauf und Altdorf bis zur Himmelgartenkreuzung in Höhe von insgesamt 400.000 € werden aus der HhSt. 1.6301.9510 bereitgestellt.

 

 

Nachdem im Norden die ersten beiden Abschnitte des kombinierten Geh- und Radweges entlang der St 2240 bis Neunhof Ende 2009 für den Verkehr freigegeben werden konnten, ist nun auch im Süden die Erweiterung des Radwegenetzes in Richtung Altdorf geplant.

 

Der geplante Geh- und Radweg schließt an den bereits vorhandenen Weg am südlichen Laufer Stadtrand an und führt ca. 1,8 km entlang der St 2240 bis zur Himmelgartenkreuzung (LAU 19).

 

Der Radweg verläuft meist abgesetzt vom Fahrbahnrand an der Westseite der Staatsstraße mit einer Breite von 2,5 m. Nur in Teilbereichen (Letten) verläuft der Radweg direkt an der Staatsstraße und wird baulich durch einen Bordstein abgegrenzt. An zwei Teilabschnitten sind Ingenieurbauwerke zur Überwindung von vorhandenen Gräben (Bienloch- und Nüssengraben) erforderlich.

 

Die Baufeldfreimachung (Rodung) erfolgte bereits Ende Februar durch den bay. Staatsforstbetrieb.

 

Vom Freistaat Bayern werden für den Bau des Radweges Zuwendungen für Maßnahmen entlang von Staatsstraßen in gemeindlicher Sonderbaulast gemäß § 2 Abs. 3 FAGÄndG gewährt.

 

Die veranschlagten Gesamtkosten, die sich aus den reinen Baukosten, den Nebenkosten und dem Grunderwerb zusammensetzen, betragen rd. 520.000.

 

Davon sind ca. 500.000 € förderfähig. Auf die zuwendungsfähigen Kosten erhält die Stadt eine Festbetragsförderung zwischen 75  % und 80 %.

 

Die Baumaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis betragen die reinen Baukosten für die Straßen-, Kanalbauarbeiten sowie dem Ingenieurbau ca. 400.000 €.

 

Die erforderlichen Mittel für den Neubau des Geh- und Radweges zwischen Lauf und Altdorf stehen in ausreichender Höhe unter den Haushaltsstellen 1.6301.9510 (Baukosten) und 1.6301.9321 (Grunderwerb) im Haushalt zur Verfügung.