Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
Die erforderlichen Mittel für den Neubau des
Radwegs zwischen Lauf und Altdorf bis zur Himmelgartenkreuzung in Höhe von
insgesamt 400.000 € werden aus der HhSt. 1.6301.9510 bereitgestellt.
Nachdem im Norden
die ersten beiden Abschnitte des kombinierten Geh- und Radweges entlang der St
2240 bis Neunhof Ende 2009 für den Verkehr freigegeben werden konnten, ist nun
auch im Süden die Erweiterung des Radwegenetzes in Richtung Altdorf geplant.
Der geplante Geh-
und Radweg schließt an den bereits vorhandenen Weg am südlichen Laufer
Stadtrand an und führt ca. 1,8 km entlang der St 2240 bis zur
Himmelgartenkreuzung (LAU 19).
Der Radweg verläuft
meist abgesetzt vom Fahrbahnrand an der Westseite der Staatsstraße mit einer
Breite von 2,5 m. Nur in Teilbereichen (Letten) verläuft der Radweg direkt an
der Staatsstraße und wird baulich durch einen Bordstein abgegrenzt. An zwei
Teilabschnitten sind Ingenieurbauwerke zur Überwindung von vorhandenen Gräben
(Bienloch- und Nüssengraben) erforderlich.
Die
Baufeldfreimachung (Rodung) erfolgte bereits Ende Februar durch den bay.
Staatsforstbetrieb.
Vom Freistaat
Bayern werden für den Bau des Radweges Zuwendungen für Maßnahmen entlang von
Staatsstraßen in gemeindlicher Sonderbaulast gemäß § 2 Abs. 3 FAGÄndG gewährt.
Die veranschlagten Gesamtkosten, die sich
aus den reinen Baukosten, den Nebenkosten und dem Grunderwerb zusammensetzen,
betragen rd. 520.000.
Davon sind ca. 500.000 € förderfähig. Auf die zuwendungsfähigen Kosten
erhält die Stadt eine Festbetragsförderung zwischen 75 % und 80 %.
Die Baumaßnahme
wurde öffentlich ausgeschrieben. Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis
betragen die reinen Baukosten für die Straßen-, Kanalbauarbeiten sowie dem
Ingenieurbau ca. 400.000 €.
Die erforderlichen
Mittel für den Neubau des Geh- und Radweges zwischen Lauf und Altdorf stehen in
ausreichender Höhe unter den Haushaltsstellen 1.6301.9510 (Baukosten) und
1.6301.9321 (Grunderwerb) im Haushalt zur Verfügung.