-Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss
b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren;
- Durchführung der öffentlchen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
a) Bebauungsplan Nr. 110 "Parkplatz Krankenhaus neu"
- Es
wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach §
4 Abs. 3 BauGB insgesamt 8 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Die
vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die
bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 3 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen
und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz „Parkplatz Krankenhaus neu“ in der Fassung der letzten Änderung vom
27.10.2020 wird hiermit als Satzung nach
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n
g
für den Bebauungsplan Nr. 110 der
Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Parkplatz Krankenhaus neu“
§ 1
(1) Für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 110 gilt der vom Stadtbauamt Lauf
a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 14.01.2020 in der Fassung der letzten
Änderung vom 27.10.2020, der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan
bildet..
(2) Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
1. Es
wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung insgesamt 8
Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden. Die vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die
Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Zu den bei der Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht
wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs
erfordern. Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in
Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
3.
Der Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom
27.10.2020 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen:
- Anlage 1: Stellungnahmen Bürger, Stellungnahme der Verwaltung, Abwägung und Beschlussvorschlag
- Anlage 2: Stellungnahmen TÖB, Stellungnahme der Verwaltung, Abwägung und Beschlussvorschlag:
- Bebauungsplan mit Begründung
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung
Anlagen in Session:
- Umweltbericht vom 15.09.2019
- Verkehrsgutachten vom 16.09.2019
- Schallschutzgutachten 18.12.2019vom
a)
Der Bau, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom
26.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 “Parkplatz Krankenhaus neu“
beschlussmäßig gebilligt.
In der Zeit vom 17.06.2020
bis zum 30.07.2020 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden von insgesamt 8 Bürgern -
davon 7 gleichlautende - Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Die eingegangenen
Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind
in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Mit Schreiben vom 15.06.2020
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre
Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 30.07.2020 abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind
in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die
Beteiligungen keine relevanten Änderungen des Bebauungsplanentwurfs mehr
ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
b)
Im Rahmen des 7. Änderungsverfahrens zum mit Regierungsschreiben vom 31.03.2008 genehmigten Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans Nr. 110 „Parkplatz Krankenhaus neu“ wurde vom 17.06.2020 bis zum 30.07.2020 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegung wurden insgesamt 8 Äußerungen zur Planung vorgebracht. Die vorgebrachten Äußerungen zum Flächennutzungsplan sind identisch mit den Äußerungen zum Bebauungsplan. Deshalb gelten auch hier die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung die tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt sind.
Außerdem wurden mit Schreiben vom 15.06.2020 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs.2 BauGB ihre Stellungnahme zur Planung bis zum 30.07.2020 abzugeben.
Die vorgebrachten Äußerungen zum Flächennutzungsplan sind identisch mit den Äußerungen zum Bebauungsplan. Deshalb gelten auch hier die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung die tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussvorlage aufgeführt sind.
Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen werden.