Betreff
a) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 "Parkplatz Krankenhaus neu"
-Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss
b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren;
- Durchführung der öffentlchen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Feststellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/070/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

a)    Bebauungsplan Nr. 110 "Parkplatz Krankenhaus neu"

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 3 BauGB insgesamt 8 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Die vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
    Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
    Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  2. Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 3 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
    Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
    Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.         Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Parkplatz Krankenhaus neu“ in der Fassung der letzten Änderung vom 27.10.2020 wird hiermit als Satzung nach
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Parkplatz Krankenhaus neu“

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 110 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 14.01.2020 in der Fassung der letzten Änderung vom 27.10.2020, der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet..

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

4.         Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

b)    7. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

1.    Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung insgesamt 8 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Die vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.    Zu den bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs erfordern. Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 27.10.2020 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Anlagen:

  • Anlage 1: Stellungnahmen Bürger, Stellungnahme der Verwaltung, Abwägung und Beschlussvorschlag
  • Anlage 2: Stellungnahmen TÖB, Stellungnahme der Verwaltung, Abwägung und Beschlussvorschlag:
  • Bebauungsplan mit Begründung
  • Flächennutzungsplanänderung mit Begründung

 

Anlagen in Session:

  • Umweltbericht vom 15.09.2019
  • Verkehrsgutachten vom 16.09.2019
  • Schallschutzgutachten 18.12.2019vom

 

a)

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 26.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 “Parkplatz Krankenhaus neu“ beschlussmäßig gebilligt.

In der Zeit vom 17.06.2020 bis zum 30.07.2020 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden von insgesamt 8 Bürgern - davon 7 gleichlautende - Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

Mit Schreiben vom 15.06.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 30.07.2020 abzugeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

Nachdem sich durch die Beteiligungen keine relevanten Änderungen des Bebauungsplanentwurfs mehr ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

 

b)

Im Rahmen des 7. Änderungsverfahrens zum mit Regierungsschreiben vom 31.03.2008 genehmigten Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans Nr. 110 „Parkplatz Krankenhaus neu“ wurde vom 17.06.2020 bis zum 30.07.2020 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegung wurden insgesamt 8 Äußerungen zur Planung vorgebracht. Die vorgebrachten Äußerungen zum Flächennutzungsplan sind identisch mit den Äußerungen zum Bebauungsplan. Deshalb gelten auch hier die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung die tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt sind.

Außerdem wurden mit Schreiben vom 15.06.2020 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs.2 BauGB ihre Stellungnahme zur Planung bis zum 30.07.2020 abzugeben.

Die vorgebrachten Äußerungen zum Flächennutzungsplan sind identisch mit den Äußerungen zum Bebauungsplan. Deshalb gelten auch hier die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung die tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussvorlage aufgeführt sind.

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen werden.