Betreff
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
-Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/069/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführt.
    Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

  2. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
    Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

  3. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Es ergeben sich keine Änderungen oder Ergänzungen, die eine erneute Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs erfordern würden.

  2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 27.10.2020 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 8. Änderung des Flächennutzungs-planes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Anlagen:                             Abwägungs- und Beschlussvorschläge

                                               8. Änderung des Flächennutzungsplans Planblatt

Anlage in Session:           Begründung mit Umweltbericht

Im Rahmen des 8. Änderungsverfahrens zum mit Regierungsschreiben vom 31.03.2008 genehmigten Flächennutzungsplan in verschiedenen Teilbereichen wurde vom 09.07.2020 bis zum 19.09.2020 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegung wurden von fünf Bürgern Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Außerdem wurden mit Schreiben/E-Mail vom 09.07.2020 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs.2 BauGB ihre Stellungnahme zur Planung bis zum 19.08.2020 abzugeben.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage aufgelistet.

Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen sowie die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bürgerstellungnahmen sind ebenfalls in der Anlage tabellarisch aufgeführt. Weiterhin sind in der Anlage Abwägungs- und Beschlussvorschläge des beauftragten Planungsbüros Grosser-Seeger & Partner zu den einzelnen Stellungnahmen enthalten.

Aus Sicht der Verwaltung können die vorgeschlagenen Beschlussvorschläge aus der Anlage übernommen werden.

 

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, die eine erneute Auslegung der Planung erfordern würden, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen werden.