Betreff
Neubau Bauhof
Elektroinstallation
-Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/061/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten wird auf der Grundlage des Angebots vom 29.07.2020 an die Firma

 

Görlach Elektro-, Sicherheits- und Gebäudetechnik, Hohe Birke 2, 92283 Lauterhofen

 

zum Angebotspreis von 382.340,85 € (brutto) vergeben.

 

Am 04.02.2020 erfolgte der Spatenstich für den Neubau des städtischen Bauhofes.

 

Die Regenwasserableitung (Absetzbecken und Regenrückhaltung) in den angrenzenden Eckenbach, Egalisierung und Bodenstabilisierung des Grundstücks sowie der Einbau der Hauptkanäle werden im August fertiggestellt.


Die EU-weite Ausschreibung gemäß VOB / A. für das Gewerk Elektroinstallation wurde durch das beauftragte Planungsbüro Wißmeier erstellt.

 

Im ersten Ausschreibungspaket wurden die Baumeisterarbeiten und die Elektroinstallation ausgeschrieben.

 

Im zweiten Ausschreibungsschritt sind im Moment die Gewerke Zimmererarbeiten, Heizungsanlagen, Sanitärinstallation, Lüftungsinstallation, Wärmedämmung der technischen Anlagen sowie Gebäudeautomation veröffentlicht.


Die Beteiligung an der Ausschreibung war gut, es liegen 8 geprüfte Angebote vor. Die Prüfung der Angebote durch die beauftragten Planungsbüros ist abgeschlossen.

 

Der geplante Baubeginn kann somit nach Auftragsvergabe erfolgen.

Die nichtöffentlichen Unterlagen zu Angebotsprüfung und Vergabevorschlag sind aufgrund der Vielzahl der Unterlagen nur online einsehbar.

 

Die Submission fand am 30.07.2020 statt Die Kosten befinden sich im angestrebten und beschlossenen Kostenrahmen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 1.7711.9420 vorhanden.

 

Die Fa. Görlach Elektro-, Sicherheits- und Gebäudetechnik aus Lauterhofen, bietet die ausgeschriebenen Leistungen für die Elektroinstallation zu einem Angebotspreis von 382.340,85 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachtragssumme

 

Jeder Nachtrag über 10% der Auftragssumme oder max. ab 15.000 € muss im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden. Auch bei Neubaumaßnahmen sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht immer vollumfänglich planbar.

Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs um Erhöhung. Im vorliegenden Fall bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von gerundet 5% auf die jeweilige Nachtragssumme gem. nachstehender Liste.

 

 

Gewerk

1

Elektroinstallation

 

20.000 €

 

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