Elektroinstallation
-Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt
und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten wird auf der Grundlage des Angebots vom 29.07.2020 an die Firma
Görlach Elektro-,
Sicherheits- und Gebäudetechnik, Hohe Birke 2, 92283 Lauterhofen
zum Angebotspreis
von 382.340,85 €
(brutto) vergeben.
Am 04.02.2020 erfolgte der Spatenstich für den Neubau des städtischen Bauhofes.
Die Regenwasserableitung (Absetzbecken und Regenrückhaltung) in den angrenzenden Eckenbach, Egalisierung und Bodenstabilisierung des Grundstücks sowie der Einbau der Hauptkanäle werden im August fertiggestellt.
Die EU-weite Ausschreibung gemäß VOB / A. für das Gewerk Elektroinstallation
wurde durch das beauftragte Planungsbüro Wißmeier erstellt.
Im ersten Ausschreibungspaket wurden die Baumeisterarbeiten und die Elektroinstallation ausgeschrieben.
Im zweiten Ausschreibungsschritt sind im Moment die Gewerke Zimmererarbeiten, Heizungsanlagen, Sanitärinstallation, Lüftungsinstallation, Wärmedämmung der technischen Anlagen sowie Gebäudeautomation veröffentlicht.
Die Beteiligung an der Ausschreibung war gut, es liegen 8 geprüfte Angebote
vor. Die Prüfung der Angebote durch die beauftragten Planungsbüros ist
abgeschlossen.
Der geplante Baubeginn kann somit nach Auftragsvergabe
erfolgen.
Die nichtöffentlichen Unterlagen zu Angebotsprüfung und Vergabevorschlag sind
aufgrund der Vielzahl der Unterlagen nur online einsehbar.
Die Submission
fand am 30.07.2020 statt Die Kosten befinden sich im angestrebten und
beschlossenen Kostenrahmen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind
auf der Haushaltsstelle 1.7711.9420 vorhanden.
Die Fa. Görlach
Elektro-, Sicherheits- und Gebäudetechnik aus Lauterhofen, bietet die ausgeschriebenen Leistungen für
die Elektroinstallation zu einem Angebotspreis von 382.340,85 €
brutto an (vgl. Anlage im
nichtöffentlichen Teil).
Nachtragssumme
Jeder Nachtrag über 10% der Auftragssumme oder max. ab 15.000 € muss im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden. Auch bei Neubaumaßnahmen sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht immer vollumfänglich planbar.
Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten
Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt
regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen
und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn
die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben
notwendig werden.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs um Erhöhung.
Im vorliegenden Fall bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs.
2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von gerundet 5% auf die jeweilige
Nachtragssumme gem. nachstehender Liste.
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Gewerk |
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1 |
Elektroinstallation |
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20.000 € |
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