Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Einziehung von öffentlichen Straßen und Wegen
Vorlage
FB 2/046/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:


1. Der straßen- und wegerechtlichen Einziehung der unter den Punkten 1 und 2 genannten Teilstücke der öffentlichen Feld- und Waldwege wird zugestimmt.

 

2. Der straßen- und wegerechtlichen Einziehung des Teilstückes des unter dem Punkt 3 genannten beschränkt-öffentlichen Weges wird nicht zugestimmt.

Damit bleibt es bei der bisherigen Widmung und Nutzungsmöglichkeit lt. Beschilderung. Die Eigentümerin hat die Nutzung in diesem Sinne zu dulden und den Weg entsprechend offen zu halten.

Folgende im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eingetragenen öffentlichen Feld- und Waldwege bzw. beschränkt öffentlichen Wege sollen auf Teilstrecken eingezogen werden, da jegliche Verkehrsbedeutung verloren gegangen ist (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG).

 

Die Absicht der Einziehung der Punkte 1 und 2 wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt-    und Stadtentwicklungsausschusses am 18.02.2020 einstimmig beschlossen.

 

Die Absicht der Einziehung unter Punkt 3 wurde im Ferienausschuss am 21.04.2020 einstimmig beschlossen.

 

Die erforderliche öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung der Punkte 1-3 befindet sich seit dem 08.06.2020 im Aushang der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Die Bekanntmachungsfrist endete mit Ablauf des 07.09.2020, 24:00 Uhr.

 

Zu den Punkten 1 und 2:

  1. Eisenstraße

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Eisenstraße“ soll auf einer Länge von 0,390 km eingezogen werden.

 

  1. Neunkirchener Weg

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Neunkirchener Weg“ soll auf einer Länge von 0,207  km eingezogen werden.

 

Beide öffentliche Feld- und Waldwege verlaufen auf dem Gelände der Bauschottdeponie  Bär und sind tatsächlich nicht mehr vorhanden.

Einwendungen während der Auslegung ergaben sich nicht; die Einziehung sollte vollzogen werden.

 

Zu Punkt 3:

  1. Schlateweg

      Der beschränkt öffentliche Weg „Schlateweg“ soll auf einer Länge von 0,130 km    

      eingezogen werden.

 

Zu dieser Einziehungsabsicht gingen während der Auslegung von verschiedenen Gruppierungen und Bürger*Innen Einwendungen ein (sh. Übersicht im nö Teil), die gegeneinander abzuwägen waren.

Die Widmungsbeschränkung „Nur für den Fußgängerverkehr“ wurde durch das Anbringen von zwei Verkehrsschildern auf dem privaten Flurstück FLNr. 488/0, Gem. Schönberg, nochmals verdeutlicht. Es wird empfohlen, die Einziehung nicht zu vollziehen und den Weg in seiner ursprünglichen Widmung/Nutzung zu belassen.