Betreff
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz - Vollzug Baugesetzbuch (BauGB),
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Renzenhof-Ost"
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/058/2020
Art
Beschlussvorlage

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Renzenhof-Ost“ wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Anlagen in Session:

Plan

Begründung

 

Nachdem in der Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz eine große Nachfrage nach Wohnraum bzw. Wohneigentum besteht und das Grundstück sich aufgrund seiner integrierten Lage im Siedlungskörper für eine Bebauung eignet, wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Renzenhof-Ost“ beschlossen.

Die Maßnahme dient einer maßvollen, dem Ortsteil entsprechenden Nachverdichtung und damit der Innenentwicklung.

 

Das Plangebiet befindet sich südöstlich Röthenbachs an der Altdorfer Straße im Stadtteil Renzenhof und umfasst eine Größe von 10.569 qm.

 

Lage im Stadtgebiet

Geltungsbereich