Betreff
Antrag des TSV Neunhof 1925 e. V. auf Investitionszuschuss für die Erneuerung der Flutlichtanlage am B-Platz
Vorlage
FB 1/050/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

Dem TSV Neunhof 1925 e.V. wird für die Erneuerung der Flutlichtanlage am B-Platz ein Investitionszuschuss in Höhe von 3.733,26 € gewährt. Weiterhin wird ein Zuschuss aus der Spende des Herrn Wölfel in Höhe von 1.866,63 € an den TSV Neunhof 1925 e.V. zur Auszahlung gebracht.

 

 

 

 

Mit E-Mailschreiben vom 22.06.2020 beantragt der TSV Neunhof 1925 e. V. einen Investitionszuschuss für die Erneuerung der Flutlichtanlage am B-Platz. Der TSV Neunhof 1925 e. V. möchte die bestehende Flutlichtanlage auf eine LED-Flutlichtanlage umrüsten, um für bessere Lichtverhältnisse auf dem B-Platz zu sorgen und um Energie zu sparen.

 

Der TSV Neunhof 1925 e.V. hat parallel zum Antrag auf Investitionszuschuss telefonisch angefragt, ob auch eine Förderung über die üblichen 10 % möglich sei.

 

Der Verwaltung wurde ein Kostenvoranschlag über Gesamtkosten in Höhe von 37.332,68  € vorgelegt. Weiterhin wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der TSV Neunhof 1925 e.V. eine 80 %-ige Gesamtförderung, in Höhe eines Betrages von 29.866,14 € erhält.

 

Nach Prüfung der Unterlagen werden 37.332,68 € als förderfähige Gesamtkosten anerkannt. Der Kostenvoranschlag wurde seitens der Verwaltung positiv auf seine Plausibilität hin geprüft.

 

Die Verwaltung schlägt eine 10 %-ige Förderung  gem. der Richtlinien zur Vereinsförderung in Höhe von 3.733,26  € vor, nachdem der TSV Neunhof 1925 e. V. eine weitere Gesamtförderung in Höhe von 80 % erhält. Somit sind vom TSV Neunhof 1925 e. V. nur noch 7.466,54 € zu tragen.

 

Nachdem sich auf dem Verwahrkonto (HHSt. 4.3653.0001) seit 2015 eine Spende der Schreinerei Wölfel/Herr Wölfel in Höhe von 3.000,00 € für Neunhofer Vereine befindet, schlägt die Verwaltung weiterhin vor, zu dem 10% Investitionszuschuss gem. den Förderrichtlinien aus dem vorhandenen Spendengeld in Höhe von 3.000,00 € noch weitere 5%, somit 1.866,63  € an den TSV Neunhof e.V. zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Auszahlungen könnten dann wie folgt vorgenommen werden:

 

HHSt. 1.5500.9880 – Investitionszuschüsse Vereine – 3.733,26 €

HHSt. 4.3653.0001 – Verwahrkonto – 1.866,63 €

Insgesamt 5.599,89 €