Betreff
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20.000 Euro für die Arbeiterwohlfahrt
Vorlage
FB 4/022/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- Jugend-, und Seniorenausschuss beschließt:

 

Der Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro an die Arbeiterwohlfahrt wird genehmigt.

 

Die Mittel werden überplanmäßig bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch die Haushaltsstelle 0.4649.6320. Diese Mittel werden für den ursprünglichen Beschluss vom 26.03.2020 nicht mehr benötigt und stehen zur Verfügung.

 

Im Zuge der Erweiterung des AWO Kinderhaus Sonnenschein (Beschlüsse der Ferienausschüsse am 26.03.2020 und 21.04.2020) beantragt die Arbeiterwohlfahrt einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro. Dabei handelt es sich um den pauschalen Betrag von 5.000 Euro pro Gruppe für Festeinbauten. Zudem beantragt der Träger eine zusätzliche Bezuschussung in Höhe von 2.500 Euro pro Gruppe für den erhöhten Aufwand im Bereich der Möblierung.

 

Der Träger war bei der Planung der gesamten Einrichtung nicht beteiligt, da das Gebäude ehemals als Interim der Schule genutzt wurde. Dadurch waren in diesem Gebäude keine Festeinbauten vorhanden. Dies verursacht die oben genannten erhöhten Aufwendungen.

Die Verwaltung hält den Antrag in Höhe von 2.500 Euro pro Gruppe für die Möblierung als wirtschaftlich und angemessen.