Betreff
Finanzbericht für das 2. Quartal 2020
Vorlage
FB 2/042/2020
Aktenzeichen
FB 2/Wk
Art
Informationsvorlage_alt2

Noch immer innerhalb der Reglements bedingt durch die Corona-Krise wird nunmehr für das zweite Vierteljahr der turnusmäßige Bericht der Finanzverwaltung vorgelegt.

 

Nachdem das 1. Quartal um den Monat April erweitert worden war, liegen jetzt die tatsächlichen Zahlen bis zum 30. Juni vor, die nachfolgend in Kürze dargestellt sind. Insbesondere bei vorgezogenen Eingängen der staatlichen Steuerbeteiligungsbeträge zeigt sich daher dieses zweite Vierteljahr gegenüber den Vorjahren mit deutlich anderen Ist-Beträgen.

 

Wegen der andauernden Pandemie wurden inzwischen Lockerungen im Kommunal- und Haushaltsrecht angekündigt, die in Anfang Juli im Landtag endberaten wurden. So wird die Bayerische Gemeindeordnung (GO) eine neue Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung erhalten, die dann gemeindewirtschaftliche Erleichterungen im Detail regeln soll (z. B. für Haushaltsplanungen, Haushaltsgenehmigungen, Kreditaufnahmen, Kassenkredite uvam.).

Dies wird nach jetziger Einschätzung vor allem für die Haushaltsaufstellung 2021 und die Folgejahre von Bedeutung sein.

Dabei ist bereits jetzt klar, dass solche temporären Erleichterungen zu keiner materiell verbesserten finanziellen Ausstattung führen und auch dafür nicht gedacht sind. Keinesfalls dürfen sie „missbraucht“ werden, um etwa beliebig neue Projekte anzugehen, die die Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit sprengen würden und im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft nicht finanzierbar wären.

 

Die inzwischen beschlossene Freibadöffnung für die verkürzte Saison 2020 wird nach vorsichtiger Einschätzung das übliche Defizit der Einrichtung drastisch erhöhen, was sich zum Jahresende dann auch auf das Gesamt-Rechnungsergebnis auswirken könnte.

 

Ob und in welcher Größenordnung sich bereits im laufenden Jahr noch Auswirkungen der Krisenzeit  auf die städtischen Finanzen ergeben werden, bleibt nach wie vor abzuwarten.

 

 

VERWALTUNGSHAUSHALT

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  5.009.468,00 Euro

Einkommensteuer-Ersatz                                 268.248,00 Euro

Anteil an der Umsatzsteuer                              674.224,00 Euro

 

In allen drei Beteiligungsbeträgen sind auch die Abrechnungsbeträge des Vorjahres enthalten, so dass die Netto-Ratenbeträge für das erste Quartal 2020 höher sind: 5.051.659 Euro/708.300 Euro/270.820 Euro.

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum zeigt sich damit eine deutliche Steigerung +7,97 % bei der Einkommensteuer und +6,67 % bei der Umsatzsteuer; lediglich der Einkommensteuerersatz liegt  mit -0,2 % marginal unter dem des Vorjahres.

Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage

AO-Soll 14.046.721,85 Euro/419.573 Euro

 

Ansatz 2020

AO-Soll zum 30.06.

VJ-Zeitraum

Ist 30.06.2020

14.500.000

14.046.721,85

16.409.131,12/AO-Soll

  6.914.479,81/Ist

7.022.756,63

 

Bislang zeigen sich bei der Gewerbesteuer noch keine Auswirkungen der Corona-Krise; vielmehr ist das Soll gegenüber 30.04. (letzter Bericht) wieder gestiegen.

In welcher Größenordnung und aufgrund welcher Berechnungsparameter die angekündigten Hilfen des Bundes/Freistaates zu Kompensation tatsächlicher Gewerbesteuerausfälle geleistet werden steht derzeit noch nicht fest.

Die bisher vorliegenden Stundungen für Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020 belaufen sich aktuell auf nur noch rd. 200.000 Euro in insgesamt 29 Fällen. Auch hier ist also seit Beginn der erleichterten Stundungsmöglichkeit ein Rückgang zu verzeichnen.

 

Die Gewerbesteuerumlage enthält eine Nachzahlung für das Jahr 2019 i. H. v. 44.089 Euro.

 

Realsteuern

GrSt A                 66.125,08 Euro

GrSt B            2.883.899,94 Euro

Hundesteuer       93.398,14 Euro

 

Die veranlagten Realsteuern entsprechen im Großen und Ganzen den Haushaltsansätzen; insbesondere die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert (+1,5 %).

 

 

Anteil am Grunderwerbsteuer-Aufkommen

222.692,58 Euro

 

Der bisherige Ist-Betrag für die ersten fünf Monate liegt 34 % über den Einnahmen des Vorjahreszeitraums. Wie üblich, wird die 6. Rate erst dem nächsten Quartal zugerechnet werden können.

Inzwischen scheint also auch der bundes- bzw. bayernweite stetige Aufwärtstrend der letzten Jahre in der Stadt Lauf angekommen zu sein.

 

 

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen

130.650 Euro

 

Die beiden ersten Raten entsprechend denen des Vorjahres.

 

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG

366.375 Euro

 

Zur Unterstützung der Kommunen wurde die Auszahlung der 2. und 3. Rate von jeweils 122.125 Euro in das 2. Quartal vorverlegt. Insgesamt werden die Einnahmen entsprechend des vorliegenden Bescheides nur knapp unterhalb denen des Vorjahres liegen.

 

 

Schlüsselzuweisungen

1.593.918 Euro

 

Wie auch bei anderen Zuweisungen hat die Stadt im 2. Quartal bereits tatsächlich auch die zweite Rate  von 796.959 Euro aus der Schlüsselzuweisung vorgezogen erhalten.

Der positive Einfluss auf die städtische Liquidität ist damit zusätzlich zum positiven Gesamtergebnis beim Jahresansatz gegeben.

 

 

Kreisumlage

7.578.544,44 Euro

 

Ab Juni sind aufgrund des Jahresbescheides vom Mai 2020 jetzt die neuen monatlichen Raten i. H. v. 1.263.090 Euro an den Landkreis zu überweisen; gleichzeitig war die Abrechnung der ersten fünf Monate i. H. v. 1.448.930,22 Euro nachzuzahlen.

 

 

Budgetberichte Verwaltungshaushalt und Controlling

Alle haushaltsinternen Budgets/Zweckbindungsringe liegen im Verfügungsbereich. Bislang zeichnen sich keine Überschreitungen ab.

Das Haushaltscontrolling und die im Rahmen der Krise herausgegebenen strengen Anforderungen bei den Ausgaben werden eingehalten.

 

 

 

VERMÖGENSHAUSHALT

 

Investitionspauschale

192.728 Euro

 

Nachdem diese pauschale Zuweisung in nur zwei Raten ausbezahlt wird, haben sich keine Änderungen zum 1. Quartal ergeben.

 

 

Straßenausbaupauschale nach Art. 13 h FAG

92.716 Euro

 

Die für 2020 erstmalige Auszahlung dieses Betrages als Kompensation der früher möglichen  Straßenausbaubeiträge entspricht zwar nicht ganz dem geschätzten Haushaltsansatz von 95.625 Euro, was an den Berechnungsgrundlagen des Statistischen Landesamtes liegt. Für die nächsten Jahre ist hier aber eine leichte Steigerung zu erwarten.

 

 

Allgemeines/Sonstiges

Wie bereits zu Beginn der Corona-Krise werden die begonnenen Investitionen fortlaufend weitergeführt (z. B. Bertleinschule, Bauhof). Soweit überhaupt Verschiebungen vorgenommen werden, wirken sich diese nicht auf die bisher geplanten Gesamtbauzeiten aus.

 

Ø  Bürgschaften/kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Hier hat sich gegenüber dem letzten Bericht nichts verändert.

 

Ø  Rücklagen

Aus dem JR-Ergebnis 2019 war zum Ausgleich des abgeschlossenen Haushaltsjahres eine geringfügige Entnahme i. H. v. 87.567,08 Euro notwendig. Die Haushaltsplanung enthielt einen Ansatz von 97.000 Euro, der damit erfreulicherweise unterschritten werden konnte.

Der Rücklagenstand hat sich demnach entsprechend verringert und beläuft sich aktuell auf noch 1.594.354,32 Euro.

Die vorhandenen Sonderrücklagen der Römer’schen Stiftung und der früheren Kulturstiftung sind auf gesonderten Sparkonten vorhanden; sie wurden nur insoweit angetastet als es haushaltsrechtlich (JR-Ausgleich) oder aufgrund gefasster Verwendungsbeschlüsse (Kultur) notwendig war.

 

 

 

Ø  Schulden

Wie aus dem Jahresabschluss zu entnehmen ist, konnte der Schuldenstand der Stadt zum Jahresende 2019 um 1.425.304,27 Euro auf 22.062.909,03 Euro gesenkt werden. Neue Darlehensaufnahmen aus verfügbaren Kreditermächtigungen wurden bisher nicht notwendig.

 

Ø  Optimierter Regiebetrieb Abwasserbeseitigung (ORB)

Aussagen zum Abwasserbetrieb finden sich in der Schlussbilanz 2019, wonach ein Jahresüberschuss vom 993.380.87 Euro ausgewiesen wird.