Betreff
Information zu Windkraftanlagen-Projekten im Bereich der bestehenden Vorbehaltsflächen im Stadtgebiet von Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 5/142/2010
Art
Informationsvorlage_alt2

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Angesichts der Knappheit fossiler Brennstoffe setzt die moderne Umweltpolitik verstärkt auf den Einsatz regenerativer Energien, so auch auf Windenergie.

 

Laut dem Bayerischen Wirtschaftsministerium muss der Anteil erneuerbarer Energien an der bayerischen Stromerzeugung erhöht werden, darunter auch der Anteil der Windkraft an für Natur, Landschaft und Bevölkerung verträglichen Standorten.

Dieses Ziel ist durch entsprechende Vorgaben sowohl im Landesentwicklungsprogramm als auch in den Regionalplänen der einzelnen Regierungsbezirke verankert.

 

In diesem Zusammenhang darf auf die Beschlussfassung des Umweltausschusses der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 04.12.2003 verwiesen werden, in der einer Änderung des Regionalplanes der Industrieregion Mittelfranken mit einem Konzept für „Windenergiestandorte im Landkreis Nürnberger Land“ einstimmig zugestimmt wurde.

 

Dadurch wurde es möglich, dass im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken entsprechende Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete festgelegt wurden, in denen Windkraftanlagen zugelassen werden. Hintergrund bzw. Anlass für eine derartige Festlegung war die Tatsache, dass seit der Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 1997 Anlagen für Windenergie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert sind.

 

Um aber eine „Zersiedelung“ mit diesen privilegierten Windkraftanlagen zu vermeiden und um eine entsprechende Vorwegabwägung der betroffenen Belange zu erhalten, wurden diese Flächen spezifisch ausgewählt, bewertet und anschließend festgelegt.

 

Eine derartige Vorgehensweise ist notwendig, da auf Grund der Privilegierung derartiger Anlagen eine sog. „Verhinderungsplanung“ durch die Gemeinde rechtlich unzulässig ist, aber durch die Festlegung von entsprechenden Vorbehaltsgebieten die Standorte geregelt werden können.

 

Im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz wurden insgesamt fünf Vorbehaltsgebiete festgelegt.

 

Zwei davon sind im nördlichen Stadtgebiet angeordnet, nämlich WK23 zwischen Neunhof und Bullach und WK24 zwischen Bullach und Simonshofen.

Im südlichen Stadtgebiet wurden die Vorbehaltsgebiete WK 25, WK26 und WK27 östlich der Ortsteile Schönberg und Weigenhofen in Richtung der Stadtgrenze festgelegt.

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in den Jahren 2007/2008 hat sich der Bauausschusses bzw. der Stadtrat nochmals mit dieser Thematik beschäftigt und beschlossen, dass auch im Flächennutzungsplan eine entsprechende Darstellung der Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen erfolgt.

 

Insofern hat die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hier bauleitplanerisch dem umweltpolitischen Ziel Rechnung getragen, für diese regenerative Energiegewinnung entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.

 

Seit einiger Zeit liegen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz verschiedene Anfragen von Firmen vor, die Windkraftanlagen im Bereich der Vorbehaltesgebiete innerhalb des Stadtgebietes errichten wollen. Diese Anfragen betreffen sowohl den Bereich WK23, also zwischen Neunhof und Bullach, als auch die Bereiche WK 25- 27 im südlich Stadtgebiet, Nähe Weigenhofen / Kohlschlag.

Am konkretesten und am weitesten fortgeschritten ist ein Vorhaben im Bereich WK23 zwischen Neunhof und Bullach. Hier wurde von der Firma WindInvest bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim LRA Nürnberger Land beantragt.


Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern erforderlich, hier trifft nicht mehr das allgemeine Baurecht im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu, sondern hier muss ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen.

 

Die Stadt Lauf wird im Rahmen dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als „Träger öffentlicher Belange“ beteiligt und muss zu gegebener Zeit eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Nach unseren Informationen plant die Firma WindInvest, im Bereich von WK23 zwei Windkraftanlagen zu errichten.

 

Weitere Firmen, wie die Firma Biokraft Strom und Wärme GmbH und die Firma Flemma Verwaltungs- GmbH interessieren sich ebenfalls für die Standorte im Stadtgebiet von Lauf a.d. Pegnitz.

Konkrete Anträge liegen nach unseren Erkenntnissen noch nicht vor.

 

Grundsätzlich kann aber dazu ausgesagt werden, dass auf den ausgewiesenen Vorbehaltsflächen innerhalb des Stadtgebietes Lauf Windkraftanlagen errichtet werden können.

 

Letztendlich wird die Errichtung auch von der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer beeinflusst, die nicht nur den eigentlichen Standort einer derartigen Anlage zur Verfügung stellen, sondern auch die entsprechend erforderlichen Umgriffsbereiche, die bei Windkraftanlagen je nach Größenordnung auch entsprechend weit gezogen werden müssen.

 

Hier sind allerdings die Interessenten bzw. auch die Betreiber gefordert, die entsprechenden Verhandlungen mit den Eigentümern führen müssen.

 

Der Verwaltung ist bekannt, dass in dieser Richtung bereits Gespräche mit Eigentümern innerhalb der Vorbehaltsgebiete von potenziellen Interessenten bzw. Betreibern geführt werden.

 

Grundsätzlich muss noch einmal festgestellt werden, dass die Stadt Lauf a.d.Pegnitz die Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Erzeugung regenerativer Energie durch die entsprechenden Planungsschritte geschaffen hat und dass nun im Rahmen der Umsetzung eine entsprechende Stellungnahme, allerdings erst im Rahmen der Beteiligung am Immissionsschutzrechtlichen Verfahren, erfolgen muss.

 

Nachdem das Thema „Windkraft“ in letzter Zeit auch im Stadtgebiet Lauf verstärkt diskutiert wird, sah es die Verwaltung als Notwendigkeit an, den Bauausschuss über den aktuellen Sachstand zu informieren.

 

Dieser Bericht heute dient nur zur Information, eine definitive Beschlussfassung zu einzelnen Baumaßnahmen ist dann im Rahmen der bereits erwähnten Beteiligung zu fassen.