Beschlussvorschlag:
Angesichts der
Knappheit fossiler Brennstoffe setzt die moderne Umweltpolitik verstärkt auf
den Einsatz regenerativer Energien, so auch auf Windenergie.
Laut dem
Bayerischen Wirtschaftsministerium muss der Anteil erneuerbarer Energien an der
bayerischen Stromerzeugung erhöht werden, darunter auch der Anteil der
Windkraft an für Natur, Landschaft und Bevölkerung verträglichen Standorten.
Dieses Ziel ist
durch entsprechende Vorgaben sowohl im Landesentwicklungsprogramm als auch in
den Regionalplänen der einzelnen Regierungsbezirke verankert.
In diesem
Zusammenhang darf auf die Beschlussfassung des Umweltausschusses der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz vom 04.12.2003 verwiesen werden, in der einer Änderung des
Regionalplanes der Industrieregion Mittelfranken mit einem Konzept für
„Windenergiestandorte im Landkreis Nürnberger Land“ einstimmig zugestimmt
wurde.
Dadurch wurde es
möglich, dass im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken entsprechende
Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete festgelegt wurden, in denen Windkraftanlagen
zugelassen werden. Hintergrund bzw. Anlass für eine derartige Festlegung war
die Tatsache, dass seit der Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 1997 Anlagen
für Windenergie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert sind.
Um aber eine
„Zersiedelung“ mit diesen privilegierten Windkraftanlagen zu vermeiden und um
eine entsprechende Vorwegabwägung der betroffenen Belange zu erhalten, wurden
diese Flächen spezifisch ausgewählt, bewertet und anschließend festgelegt.
Eine derartige
Vorgehensweise ist notwendig, da auf Grund der Privilegierung derartiger
Anlagen eine sog. „Verhinderungsplanung“ durch die Gemeinde rechtlich
unzulässig ist, aber durch die Festlegung von entsprechenden Vorbehaltsgebieten
die Standorte geregelt werden können.
Im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz wurden insgesamt fünf Vorbehaltsgebiete
festgelegt.
Zwei davon sind im
nördlichen Stadtgebiet angeordnet, nämlich WK23 zwischen Neunhof und Bullach
und WK24 zwischen Bullach und Simonshofen.
Im südlichen
Stadtgebiet wurden die Vorbehaltsgebiete WK 25, WK26 und WK27 östlich der
Ortsteile Schönberg und Weigenhofen in Richtung der Stadtgrenze festgelegt.
Im Rahmen der
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in den
Jahren 2007/2008 hat sich der Bauausschusses bzw. der Stadtrat nochmals mit
dieser Thematik beschäftigt und beschlossen, dass auch im Flächennutzungsplan
eine entsprechende Darstellung der Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen
erfolgt.
Insofern hat die
Stadt Lauf a.d.Pegnitz hier bauleitplanerisch dem umweltpolitischen Ziel
Rechnung getragen, für diese regenerative Energiegewinnung entsprechende
Voraussetzungen zu schaffen.
Seit einiger Zeit
liegen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz verschiedene Anfragen von Firmen vor, die
Windkraftanlagen im Bereich der Vorbehaltesgebiete innerhalb des Stadtgebietes
errichten wollen. Diese Anfragen betreffen sowohl den Bereich WK23, also
zwischen Neunhof und Bullach, als auch die Bereiche WK 25- 27 im südlich
Stadtgebiet, Nähe Weigenhofen / Kohlschlag.
Am konkretesten und
am weitesten fortgeschritten ist ein Vorhaben im Bereich WK23 zwischen Neunhof
und Bullach. Hier wurde von der Firma WindInvest bereits eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim LRA Nürnberger Land beantragt.
Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für Anlagen mit einer
Gesamthöhe von mehr als 50 Metern erforderlich, hier trifft nicht mehr das
allgemeine Baurecht im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu, sondern hier muss
ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen.
Die Stadt Lauf wird
im Rahmen dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als „Träger
öffentlicher Belange“ beteiligt und muss zu gegebener Zeit eine entsprechende
Stellungnahme abgeben.
Nach unseren
Informationen plant die Firma WindInvest, im Bereich von WK23 zwei
Windkraftanlagen zu errichten.
Weitere Firmen, wie
die Firma Biokraft Strom und Wärme GmbH und die Firma Flemma Verwaltungs- GmbH
interessieren sich ebenfalls für die Standorte im Stadtgebiet von Lauf a.d.
Pegnitz.
Konkrete Anträge
liegen nach unseren Erkenntnissen noch nicht vor.
Grundsätzlich kann
aber dazu ausgesagt werden, dass auf den ausgewiesenen Vorbehaltsflächen
innerhalb des Stadtgebietes Lauf Windkraftanlagen errichtet werden können.
Letztendlich wird
die Errichtung auch von der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer
beeinflusst, die nicht nur den eigentlichen Standort einer derartigen Anlage
zur Verfügung stellen, sondern auch die entsprechend erforderlichen
Umgriffsbereiche, die bei Windkraftanlagen je nach Größenordnung auch
entsprechend weit gezogen werden müssen.
Hier sind
allerdings die Interessenten bzw. auch die Betreiber gefordert, die
entsprechenden Verhandlungen mit den Eigentümern führen müssen.
Der Verwaltung ist
bekannt, dass in dieser Richtung bereits Gespräche mit Eigentümern innerhalb
der Vorbehaltsgebiete von potenziellen Interessenten bzw. Betreibern geführt
werden.
Grundsätzlich muss
noch einmal festgestellt werden, dass die Stadt Lauf a.d.Pegnitz die
Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Erzeugung
regenerativer Energie durch die entsprechenden Planungsschritte geschaffen hat
und dass nun im Rahmen der Umsetzung eine entsprechende Stellungnahme,
allerdings erst im Rahmen der Beteiligung am Immissionsschutzrechtlichen
Verfahren, erfolgen muss.
Nachdem das Thema
„Windkraft“ in letzter Zeit auch im Stadtgebiet Lauf verstärkt diskutiert wird,
sah es die Verwaltung als Notwendigkeit an, den Bauausschuss über den aktuellen
Sachstand zu informieren.
Dieser Bericht
heute dient nur zur Information, eine definitive Beschlussfassung zu einzelnen
Baumaßnahmen ist dann im Rahmen der bereits erwähnten Beteiligung zu fassen.