a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2019
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HJ 2019
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
a) Bekanntgabe der
Jahresrechnungsergebnisse 2019
Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnungen am 22.06.2020 wurde das Haushaltsjahr 2019 abgeschlossen.
Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
aa) Stadt Lauf
a.d.Pegnitz.
I. Haushaltsansätze
2019 |
|||||
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
63.491.015,00 € |
||||
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
11.588.100,00 € |
||||
II.
Abschlussergebnis 2019 |
|||||
Verwaltungshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
66.332.593,51 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
149.848,07 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
66.182.745,44 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. Zuführung zum VermHH) |
66.191.838,25 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
99.884,06 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
106.765,84 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
2.211,03 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
66.182.745,44 € |
||||
Vermögenshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
11.502.940,61 € |
||||
+ neue
Haushaltseinnahmereste |
1.586.131,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltseinnahmereste |
1.354.000,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
11.735.071,61 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. SollÜ) |
4.455.716,01 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
7.392.969,12 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
113.613,52 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
|
11.735.071,61 € |
|||
Gesamtergebnis |
|||||
Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt in E+A |
77.917.817,05 € |
||||
darin
enthalten: |
|||||
Zuführung vom
Verwaltungs- an Vermögenshaushalt |
7.935.032,31 € |
||||
(Haushaltsansatz 5.667.501 €) |
|||||
Sollfehlbetrag
2019, d. h. Entnahme aus der Rücklage |
87.567,08 € |
||||
(Haushaltsansatz 97.000 €) |
|||||
III.
Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2019 |
|||||
Stand 31.12.2018 |
Stand 31.12.2019 |
||||
Allgemeine
Rücklage |
1.681.921,40 € |
1.594.354,32 € |
|||
Sonderrücklagen |
|||||
- Römer’sche Stiftung |
259.427,83 € |
255.172,13 € |
|||
- Kultur |
0,00 € |
117.149,60 € |
|||
Schuldenstand |
23.488.213,30 € |
22.062.909,03 € |
IV. Allgemeines
Weitere Ausführungen zu einzelnen Teilen der Jahresrechnung, wie Kassenreste, Haushaltsreste u. ä. sind dem beigefügten Rechenschaftsbericht 2019 und den weiteren Anlagen zu entnehmen.
ab)
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
I.
Haushaltsansätze 2019 |
|||||
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
102.550,00 € |
||||
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
45.715,00 € |
||||
II.
Abschlussergebnis 2019 |
|||||
Verwaltungshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
9.001,20 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
9.001,20 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. Zuführung zum VermHH) |
90.590,30 € |
||||
+ neue Haushaltsausgabereste |
410,90 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
91.001,20 € |
||||
Vermögenshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
61.890,72 € |
||||
+ neue Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
61.890,72 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. SollÜ) |
63.376,76 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
1.486,04 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
|
61.890,72 € |
|||
Gesamtergebnis |
|||||
Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt in E+A |
70.891,92 € |
||||
darin
enthalten: |
|||||
Zuführung vom
Verwaltungs- an Vermögenshaushalt |
61.890,72 € |
||||
(Haushaltsansatz 45.715 €) |
|||||
Sollüberschuss
2019, d. h. Zuführung zur Rücklage |
63.376,76 € |
||||
darin: Zuf.
a. d. allgemeinen Rücklage |
39.362,36 € |
||||
darin: Zuf.
Sonderrücklage Grundstockvermögen |
4.333,22 € |
||||
darin: Zuf. Instandhaltungsrücklage |
19.681,18 € |
||||
III.
Entwicklung der Rücklagen im Jahr 2019 |
|||||
Stand 31.12.2018 |
Stand 31.12.2019 |
||||
Allgemeine
Rücklage |
148.498,56 € |
187.860,92 € |
|||
SRL
Grundstockvermögen |
363.315,65 € |
367.648,87 € |
|||
Instandhaltungsrücklage |
76.540,69 € |
96.221,87 € |
Die vorhandenen Rücklagen wurden entsprechend den rechtlichen Vorgaben aufgesplittet in das Grundstockvermögen inkl. Inflationsausgleich, eine Instandhaltungsrücklage zum Werterhalt der vorhandenen Immobilien und die allgemeine Rücklage, aus der bei Bedarf Beträge an das Hermann-Keßler-Stift ausgeschüttet werden können.
ac) J.F. Barth’sche Stiftung
Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 137,72 EUR ab und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 137,72 EUR.
Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 137,72 EUR entnommen worden. Der Rücklagenstand beträgt somit zum 31.12.2019 55.914,40 EUR.
Die Jahresrechnungsergebnisse 2019 werden
hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist
nicht erforderlich.
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die Listen der Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) liegen den jeweiligen Jahresrechnungen bei (UEBERSCH, s. GesamtJR). Hieraus sind auch die einzelnen Beträge zu entnehmen, die ggf. (noch) einer Genehmigung bedürfen.
Stadt
Lauf a.d.Peg..
Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von 1.818.689,12 EUR, dessen Einzelbeträge in jedem Fall einer beschlussmäßigen Behandlung durch den Ausschuss oder Stadtrat bedurft hätten und die jetzt zur Jahresrechnung explizit detailliert dargestellt werden.
Glockengießer-Spitalstiftung
St. Leonhard:
Innerhalb des kameralen Stiftungshaushalts ergaben sich im laufenden Jahr keine Überschreitungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2019 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg. Insbesondere wird der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 1.818.689,12 EUR nachträglich genehmigt.
Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmung:
c) Genehmigung des Budgetübertrags
In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.
Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr (2019) vorgetragen werden; werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K). Die eingestellten Budgets (19 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2019 einen Betrag von insgesamt 416.650 EUR, von denen letztlich nur 27.183,33 EUR zum Übertrag empfohlen werden.
Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 27.183,33 EUR vom Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.
Abstimmung:
d) Genehmigung der in Abgang zu
stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts
Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur
Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine
Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten
Haushaltsreste ist beigefügt.
Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.
Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Zur JR 2019 wurden insgesamt 1.586.131 EUR nach 2019 vorgetragen. Alte Einnahmereste mussten i. H. v. 1.354.000 EUR in Abgang gestellt werden.
Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.
Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR i. H. v. 113.613,52 EUR (z. B. aus den Jahren 2018 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Diese Altmittel müssen demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR).
Im Vorgriff auf die Jahresrechnung wurden in 2019 die bereits zum Haushalt 2020 genannten Beträge bei diversen Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden 7.392.969,12 EUR an neuen Ausgaberesten gebildet, die neben den noch vorhandenen Ausgaberesten aus Vorjahren (6.707.347,96 EUR) zur Finanzierung der investiven Maßnahmen verfügbar sind.
Insgesamt konnte auf einen Übertrag neuer HAR i. H. v. 239.790 EUR verzichtet werden. Die Mittel werden entweder nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe benötigt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.
Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 1.354.000 EUR.
Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 6.947.137,96 EUR wurden 113.613,52 EUR in Abgang gebracht.
Im übertragenen Betrag von 7.392.969,12 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2020 enthalten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2019 in Höhe von 239.790 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2020 übertragen wurden.
Abstimmung: