Betreff
Fußgängerzone Oberer Marktplatz;
- Verbesserung der Verkehrssituation
Vorlage
FB 5/052/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Von den Äußerungen der Bürger, den Anwohnern, den Geschäftsleuten und den Trägern öffentlicher Belange wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Einfahrt vom Unteren Marktplatz wird deutlich mit mobilen Pflanzelementen eingeengt und deutlicher beschildert.

 

  1. Die Lieferzeit in der Fußgängerzone Oberer Marktplatz, Hersbrucker Straße, Barthstraße und Lukasgasse wird auf die Zeit Mo-Fr 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr und samstags auf die Zeit von 5.00 Uhr bis 9.00 Uhr festgelegt.

 

  1. Beim Zweckverband Verkehrsüberwachung im Pegnitztal wird veranlasst, den Oberen Marktplatz verstärkt zu überwachen und die Überwachung auch auf den Samstagnachmittag und den Sonntag auszuweiten. Außerdem wird veranlasst, dass auch der fahrende Verkehr am Oberen Marktplatz durch die Verkehrsüberwachung beanstandet wird. Dies soll auch für Radfahrer gelten, die die Schrittgeschwindigkeit nicht einhalten.

 

 

  1. Bauliche Zufahrtsbeschränkungen an den Zufahrten des Marktplatzes werden zurückgestellt.

 

 

 

Anlage 1 Rückmeldungen der Benutzergruppen

 

Mit dem Thema hat sich der Bauausschuss bereits am 17.09.2019 befasst und dem Stadtrat empfohlen, an den Zufahrten zur Fußgängerzone versenkbare Poller einzubauen. Außerdem sollten die Lieferzeiten auf 5.00 bis 10.00 Uhr begrenzt werden. Mit dieser Lösung sollte das unberechtigte Einfahren in die Fußgängerzone nachhaltig unterbunden werden. Die zu dieser Sitzung erstellte Arbeitsunterlage ist im Session Programm zur Einsicht bereitgestellt. Der Stadtrat ist in seiner Sitzung am 26.9.2019 dieser Empfehlung nicht gefolgt. Vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, die Benutzergruppen zu beteiligen.

 

Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung im Januar und Februar 2020 wurden die Bürger  über die Ausgaben des Mitteilungsblattes Januar und Februar 2020 aufgefordert, sich zu den Plänen der Sperrung der Fußgängerzone mittels versenkbarer Poller zu äußern. Die Geschäfte am Oberen Marktplatz und die Anwohner wurden im Dezember 2019 direkt angeschrieben und gebeten, ihre Meinung zu den Plänen der Stadtverwaltung darzulegen. Zeitgleich wurden die Träger der öffentlichen Belange um eine Stellungnahme gebeten. Die Umfrage lief bis 29.2.2020.

Die einzelnen Rückmeldungen aus der Umfrage sind dieser Arbeitsunterlage als Anlage 1 beigefügt.

Zusammenfassend können die Rückmeldungen wie folgt dargestellt werden:

 

Träger öffentlicher Belange:

Rückmeldungen                                                             8

Für Pollerlösung:                                                            3

Neutral                                                               5

FGZ auch Unterer Marktplatz                   1

 

Bei den Rückmeldungen von FFW und Polizei wurde darauf hingewiesen, dass die Zufahrt für die Einsatzkräfte jederzeit möglich sein muss. Dies ist durch den sog. Feuerwehrschlüssel gewährleistet. Die Rettungsdienste haben sich nicht geäußert, ebenso Post und andere Zulieferdienste (außer GLS). Für die Pollerlösung waren die Rheumaliga, der ADFC und BUND.

 

Anwohner/Eigentümer

Rückmeldungen                                             11

Für Pollerlösung                                              4

Gegen Pollerlösung                                       5

Einengung d. Zufahrt                                    1

Neutral                                               1

Für Lieferzeitverkürzung                             1

Gegen Lieferzeitverkürzung                      2

 

Bei den Anwohnern und den Eigentümern ist die Zustimmung oder Ablehnung zu der Pollerlösung in etwa gleich. Allerdings wünscht dieser Personenkreis die ungehinderte Zufahrt zu ihren Anwesen (8 Nennungen). Sie wollen deshalb entsprechende Ausnahmen. Daher spielt bei den Äußerungen dieser Gruppe eine Änderung der zulässigen Lieferzeiten auch eher eine untergeordnete Rolle. Zwei Anwohner wollen auch über den Marktplatz fahren, obwohl ihre Stellplatzzufahrt in der Barthstraße ist.

 

Geschäfte/Gewerbe

Rückmeldungen 16 (wobei einige sich auf eine Stellungnahme einer IG Marktplatz beziehen). Da ist allerdings nicht bekannt wer und wie viele Personen dahinter stehen.

 

Für Pollerlösung:                                            6

Neutral                                               7

Einengung d. Zufahrt                                    2

Für Lieferzeitverkürzung                             0

Gegen Lieferzeitverkürzung                      10

 

Die Gewerbetreibenden sind eher gegen eine Pollerlösung am Oberen Marktplatz. Leider sind die Mitglieder der IG Marktplatz nicht bekannt, weshalb man nicht uneingeschränkt bewerten kann, wie viele Geschäfte hinter dieser Auffassung stehen. Es darf aber schon davon ausgegangen werden, dass sich die bisher unbekannten Personen ähnlich äußern, so dass das Ergebnis nicht wesentlich beeinflusst wird.

 

Die Gewerbetreibenden sind grundsätzlich gegen eine Veränderung am Marktplatz, vor allem die Lieferzeiten sollen nicht verkürzt werden. Teilweise sollen sie sogar völlig frei gegeben werden (2). Ebenfalls wird empfohlen, die Zufahrt zu verdeutlichen (2), auch der Hinweis, dass es sich um einen „Markt“- und keinen “Spiel“ Platz handelt, wird erwähnt (3). In der Begründung aller wird darauf hingewiesen, dass weitere Einschränkungen am Marktplatz geschäftsschädigend wären und daher unbedingt vermieden werden sollen. Lediglich ein Geschäft könnte sich vorstellen, die Fußgängerzone auf die gesamte Innenstadt auszudehnen, jedoch auch hier den Lieferverkehr jederzeit zu ermöglichen. Rücksichtsloses Fahrradfahren wird ebenfalls bemängelt (2).

 

Bürger allgemein

Rückmeldungen                                             49

Für Pollerlösung                                              28

Gegen Pollerlösung                                       2

Ohne Pollerbewertung                5

Lieferzeiten verkürzen                 11

Lieferzeiten belassen                                   3

Überwachung verstärken                           4

Fahrradstraße Unterer Markt                   3

Mehr Behindertenparkplätze                   1

Alles so beibehalten                                     5

Unteren Marktplatz sperren                     22

Einengung der Zufahrt                 7

Behindertenzufahrt frei                              1

Fußgängerzone auflassen                          1

 

Die Meinung der allgemeinen Bevölkerung ist differenzierter als die der Anrainer am Marktplatz. Es werden auch mehr verschiedene Lösungsvorschläge oder Wünsche eingebracht. Diese reichen vom Auflassen der Fußgängerzone bis zur Sperrung der Innenstadt zwischen Falknerstraße und Wasserbrücke für den allgemeinen Verkehr. Bemerkenswert ist, dass sich viele Bürger (22) für eine Fußgängerzone am Unteren Marktplatz aussprechen.

 

Es sind insgesamt 84 Rückmeldungen eingegangen. Die Umfrage hat gezeigt, dass sich letztlich zwei verschiedene Interessenkonstellationen abzeichnen. Die einen, die am Marktplatz wohnen/leben/arbeiten, sind meist gegen irgendwelche Einschränkungen und wünschen teilweise auch uneingeschränktes Zufahrtsrecht in die Fußgängerzone. Begründet wird dies meist mit persönlichen und wirtschaftlichen Interessen und der befürchteten Verödung des Marktplatzes. Sie sehen auch kaum Probleme mit dem derzeitigen Verkehr am Oberen Marktplatz und bezweifeln „gefährliche Situationen“.

Der andere Personenkreis, meist Besucher des Marktplatzes, spricht sich deutlich und mehrheitlich für weitere Einschränkungen am Oberen Marktplatz aus (Pollerlösung, Verkürzung der Lieferzeit u.s.w.). Bemerkenswert ist auch, dass ein Großteil der Bürger eine Ausweitung der Fußgängerzone auf den Unteren Marktplatz befürwortet. Allerdings darf hier bemerkt werden, dass dieser Personenkreis von einschneidenden Änderungen am Marktplatz nur indirekt betroffen wäre.

 

Die Verwaltung beurteilt unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung den Sachverhalt wie folgt:

 

  1. Bauliche Einfahrtsbeschränkung (z. B. absenkbare Poller, Schranken):
    Bauliche Einfahrtsbeschränkungen sind wirksame Maßnahmen, die das unberechtigte Einfahren in die Fußgängerzone nachhaltig unterbinden. Diese sind jedoch mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden, der einschl. der notwendigen Tiefbauarbeiten für die Anschlüsse mit rund 50.000 EURO zu kalkulieren ist. Zu beachten dabei ist auch, dass die technischen Einrichtungen wie z.B. Lichtsignal und Steuerungselement dann fest an der Zufahrt verbaut sind und bei Veranstaltungen nicht entfernt werden können. Die Erteilung der Zufahrtsberechtigungen würde insgesamt auch einen zusätzlichen aber auch vertretbaren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.

  2. Ausweitung der Fußgängerzone auch auf den Unteren Marktplatz
    Aufgrund der Häufigkeit der Nennung dieses Punktes sollte er nach Auffassung der Verwaltung auch benannt werden. Allerdings ist die Verwaltung der Meinung, dass eine Sperrung des Unteren Marktplatzes derzeit nicht zur Diskussion steht.

  3. Verdeutlichung der Zufahrtssituation
    Bei der Auswertung der Umfrage wurde auch häufig darauf hingewiesen, die Zufahrtssituation vom Unteren Marktplatz zu verdeutlichen. Um diesen Anregungen Rechnung zu tragen, hat die Verwaltung diesen Vorschlag näher überprüft. Grundvoraussetzung für eine Verdeutlichung der Zufahrt ist eine Verengung der Zufahrt auf 3,5 m. Dies wäre z.B. durch das Aufstellen von Pflanzeinheiten möglich. Die Pflanzeinheiten sind so gestaltet, dass sie dem bereits bestehenden System angepasst sind. In Ergänzung der Einengung kann die Einfahrt in die Fußgängerzone durch zusätzliche Beschilderung nochmals verdeutlicht werden. Diese Lösung ist kurzfristig umzusetzen. Mittelfristig sieht die Verwaltung auch die Möglichkeit, den Einfahrtsbereich um zupflastern und so auch durch eine geänderten Fahrbahnoberfläche den Beginn der Fußgängerzone zu verdeutlichen.

  4. Änderung der Lieferzeiten

In der Umfrage wurde abgefragt, wie die Meinung zu einer Verkürzung der Lieferzeit auf Mo – Fr 5.00 Uhr bis 10.00 Uhr (bisher 13.00 Uhr) und samstags von 5.00 bis 9.00 Uhr bewertet wird. Dabei sprachen sich alle Gewerbetriebe am Oberen Marktplatz gegen eine Verkürzung der Lieferzeiten aus, aus der allgemeinen Bevölkerung wurde dieser Vorschlag auch nur von rund einem Viertel der Bürger befürwortet. In den Rückmeldungen der Gewerbetreiben war hauptsächlich angegeben, dass das Zeitfenster zwischen der Öffnung der Geschäfte (teilweise erst ab 9.00 Uhr oder später) und dem Ende der zulässigen Lieferzeit zu gering für die Annahme von Lieferungen sei. Die Verwaltung schlägt daher als Kompromiss vor, die Lieferzeit in einen Zeitrahmen vom Mo – Fr 5.00 bis 11.00 Uhr zuzulassen. An Samstagen soll die bisherige Regelung (5.00 bis 9.00 Uhr) beibehalten werden. Dadurch wird der Lieferverkehr auch entzerrt und trotzdem der Marktplatz ab der besucherintensiven Mittagszeit vom Lieferverkehr befreit.

Grundsätzliche Informationen zum Lieferverkehr:

 

Allgemeine Ausnahmen in der Fußgängerzone am Marktplatz:

 

Mittels Beschilderung ist ohne zeitliche Einschränkung zugelassen:

-                     Der Radverkehr

-                     Die Zufahrt auf private Stellplätze (nicht vor private Anwesen)

-                     Die Zufahrt in den Hof vom Gasthof „Wilder Mann“

Fahrzeuge (auch Radverkehr) dürfen in der Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass unter Lieferverkehr nur der gewerbliche Lieferverkehr zu verstehen ist. Dies würde bedeuten, dass private Anlieferungen in der Fußgängerzone nicht erlaubt wären. Bisher wurde es in Lauf aber so gehandhabt, dass auch privater Lieferverkehr während der zugelassenen Lieferzeiten in die Fußgängerzone einfahren darf.

Schwerbehinderte Personen mit Parkausweis für Schwerbehinderte dürfen ebenfalls während der zugelassenen Lieferzeiten in die Fußgängerzone einfahren und auch ihr Fahrzeug abstellen.

 

Taxen dürfen grundsätzlich nicht in Fußgängerzonen einfahren, da die Personenbeförderung kein Lieferverkehr ist. Auch hier wurde bisher so verfahren, dass die Einfahrt von Taxen während der Lieferzeiten geduldet wurde.

 

Diese Regelungen insbesondere was die Duldungen betrifft, sollten beibehalten werden.

 

Anlieferungen von Paketdiensten außerhalb der Lieferzeiten sind unzulässig. Finden nach der zulässigen Lieferzeit Lieferungen statt, so muss das Lieferfahrzeug außerhalb der Fußgängerzone geparkt werden. Dies gilt auch für die Lieferung von Medikamenten zu Apotheken (betrifft am Oberen Marktplatz nur die Stadtapotheke, hier wäre aber die Zufahrt in den Münzhof möglich). Es besteht die Möglichkeit, einen Anlieferparkplatz zwischen der Burggasse und dem Beginn der Fußgängerzone auszuweisen.

Ausnahmen nach § 46 StVO: Die Straßenverkehrsbehörde hat die Möglichkeit, individuelle und zeitliche begrenzte Ausnahmegenehmigung zu erteilten. Die erfolgt i.d.R bei Baustellen für die Baufahrzeuge, bei Umzügen für die Umzugsfahrzeuge, bei Veranstaltungen für die Fahrzeuge der Teilnehmer. Denkbar wären auch Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von Catering, da frische Speisen nicht über längere Strecken offen transportiert werden dürfen. Letztere Ausnahme wird aber auf den reinen Ladevorgang beschränkt (bis 30 Minuten) und beinhaltet keine Dauerparkerlaubnis in der Fußgängerzone. Ebenso ist es möglich, schwerbehinderten Anwohnern eine Einzelausnahmegenehmigung zu erteilen, damit sie vor Ihrem Anwesen abgeholt werden können.

  1. Verstärkung der Verkehrsüberwachung
    Es wird auch immer wieder angeregt, die Verkehrsüberwachung am Oberen Marktplatz (und auch in der gesamten Innenstadt) zu verstärken. Diese Anregung wurde bereits öfters genannt, vor allem hinsichtlich einer Überwachung auch Samstagnachmittag und sonntags. Die Verwaltung schlägt vor, diese erweiterte Überwachung beim Zweckverband Verkehrsüberwachung im Pegnitztal zu veranlassen.

 

Die vorgenannte Überwachung beschränkt sich zunächst nur auf Parkverstöße. Gem. § 88 der Zuständigkeitsverordnung können bestimmte Verstöße im fahrenden Verkehr ebenfalls von den Kommunen geahndet werden. Hierunter zählt auch das verbotswidrige Befahren einer Fußgängerzone. Die Verkehrsüberwachung darf hierzu die betreffenden Fahrer anhalten und hoffen, dass die Fahrer der Aufforderung folgen. Unmittelbarer Zwang darf nicht angewandt werden, da das Gewaltmonopol bei der Polizei liegt. Fahrzeugführer, die auf das Anhaltesignal nicht reagieren können somit nicht mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden. Dies wäre nur der Fall, wenn der Verkehrsüberwachung ein beweiskräftiges Foto vom Fahrer mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges gelingen würde (ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsüberwachung). Die Verwaltung ist trotzdem der Auffassung, dass die Kontrollen in der Fußgängerzone Marktplatz auch auf den fahrenden Verkehr ausgeweitet wird. Dazu zählen auch Radfahrer, die die Schrittgeschwindigkeit nicht einhalten. Zudem sollte die Polizei erneut gebeten werden, sich an der Überwachung des Verkehrs in der Fußgängerzone zu beteiligen.

Eine Ahndung der Fahrverstöße mittels fest installierter Videoüberwachung scheidet aus datenschutzrechtlichen Gründen aus. Gem. Art 24 des Bay. Datenschutzgesetzes dürfen die dabei erfassten Daten u.a. nur zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung ausgewertet werden. Dazu zählt das Befahren einer Fußgängerzone aber nicht (zum Vergleich: unberechtigtes Befahren einer FGZ 20 € Verwarnungsgeld, Parken in einer FGZ 55 € Verwarnungsgeld). Auch in den Erläuterungen zu Art 24 des Datenschutzgesetzes wird das Überwachungsmonopol bei der Polizei gesehen.

 

 

Aufgrund der kurzfristigen Umsetzbarkeit und der niedrigeren Kosten gegenüber den baulichen Zufahrtsbeschränkungen ist die Verwaltung der Auffassung, dass vor deren Einbau erst die Punkte 2 – 4 des nachfolgenden Beschlussvorschlages umgesetzt und die Erfahrungen abgewartet werden sollten. Bis dahin wird diese Lösung zunächst zurückgestellt.

 

Die nun vorgeschlagene Lösung kann nur langfristig Bestand haben wenn alle Interessengruppen aufeinander Rücksicht nehmen und die Regelungen in der Fußgängerzone beachten.