Betreff
Nutzung der städtischen Liegenschaften;
Freiwillige Leistungen
Vorlage
FB 2/035/2020
Aktenzeichen
FG 2.4/Wk
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in Abänderung des Beschlusses des Ferienausschusses vom 21.04.2020:

 

  1. Schulschwimmbäder stehen weiterhin bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 nicht für die Vereinsnutzung nicht zur Verfügung.
  2. Schulische Räume/Hallen/Sportflächen stehen auf Antrag grundsätzlich ab sofort in gewohnter Weise wieder zur Verfügung.
  3. Städtische Räume/Frei(sport)flächen (ohne Feuerwehrgerätehäuser) einschließlich der Bolzplätze werden ab sofort wieder zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
  4. Dazu sind Nutzungsvereinbarungen mit den Nutzern zur Haftung, zu Abstands- und Hygienekonzepten sowie zur evtl. Übernahme erhöhter Reinigungskosten zu schließen.
  5. Die freiwilligen Leistungen/Vereinszuschüsse u.ä. werden  im Rahmen des Haushalts 2020 zu den gewohnten Fälligkeiten (grds. 01.07.) ausgezahlt.

 

Die jüngsten Änderungen im Hinblick auf Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ermöglichen weitere positive Anpassungen bei der Nutzung der städtischen  Liegenschaften. In Abänderung der bereits übersandten Unterlagen ergeht folgender geänderter