Betreff
Nutzung der städtischen Liegenschaften;
Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leistungen
Vorlage
FB 2/035/2020
Aktenzeichen
FG 2.4/Wk
Art
Tischvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in Abänderung des Beschlusses des Ferienausschusses vom 21.04.2020:
- Schulschwimmbäder stehen weiterhin bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 nicht für die Vereinsnutzung nicht zur Verfügung.
- Schulische Räume/Hallen/Sportflächen stehen auf Antrag grundsätzlich ab sofort in gewohnter Weise wieder zur Verfügung.
- Städtische Räume/Frei(sport)flächen (ohne Feuerwehrgerätehäuser) einschließlich der Bolzplätze werden ab sofort wieder zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
- Dazu sind Nutzungsvereinbarungen mit den Nutzern zur Haftung, zu Abstands- und Hygienekonzepten sowie zur evtl. Übernahme erhöhter Reinigungskosten zu schließen.
- Die freiwilligen Leistungen/Vereinszuschüsse u.ä. werden im Rahmen des Haushalts 2020 zu den gewohnten Fälligkeiten (grds. 01.07.) ausgezahlt.
Die jüngsten Änderungen im Hinblick auf Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ermöglichen weitere positive Anpassungen bei der Nutzung der städtischen Liegenschaften. In Abänderung der bereits übersandten Unterlagen ergeht folgender geänderter