Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:
Dem Zweckverband
„Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land“, vertreten durch den
Verbandsvorsitzenden Herrn Robert Ilg, wird die Verwendung des Stadtwappens der
Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Nutzung für die Online-Anhörung im Bereich der
Kommunalen Verkehrsüberwachung nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.
Das Wappen ist
in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird
ausschließlich für den genannten Zweck erteilt.
Mit Schreiben
vom 22.05.2020 hat der Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung im
Nürnberger Land“ mitgeteilt, für den Bereich des fließenden Verkehrs künftig
eine „Online-Anhörung“ anzubieten.
Hierfür wird
eine Nutzung des Stadtwappens durch den Zweckverband beantragt, um dieses auf
der sog. „Landing-Page“ des Softwareanbieters zu verorten. Es verbleibt hier
bei der generellen Zuständigkeit durch den Zweckverband. Durch die Abbildung
des Stadtwappens kann die Kommune, in der der Geschwindigkeitsverstoß begangen
wurde, jedoch besser gefunden werden.
Seitens der
Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn
das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben
wird.