Betreff
Verwendung des Stadtwappens durch den Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land"
Vorlage
FB 1/043/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Dem Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land“, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Herrn Robert Ilg, wird die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Nutzung für die Online-Anhörung im Bereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.

 

Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den genannten Zweck erteilt.

 

 

 

Mit Schreiben vom 22.05.2020 hat der Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land“ mitgeteilt, für den Bereich des fließenden Verkehrs künftig eine „Online-Anhörung“ anzubieten.

 

Hierfür wird eine Nutzung des Stadtwappens durch den Zweckverband beantragt, um dieses auf der sog. „Landing-Page“ des Softwareanbieters zu verorten. Es verbleibt hier bei der generellen Zuständigkeit durch den Zweckverband. Durch die Abbildung des Stadtwappens kann die Kommune, in der der Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, jedoch besser gefunden werden.

 

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.