Betreff
8. Änderung des Flächennutzungsplans
- Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Billigungsbeschluss
Vorlage
FB 5/047/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB 9 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.     Die privaten Stellungnahmen sowie die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungsvorschläge/Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 16.06.2020 mit integriertem Landschaftsplan wird beschlussmäßig gebilligt.

4.   Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Anlagen:             Anlage 1

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und private Einwendungen/Anträge,
Abwägung und Beschlussvorschlag

                               Flächennutzungsplan und Begründung – Entwurf vom 16.06.2020

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 17.12.2019 die

8. Änderung des Flächennutzungsplans in verschiedenen Teilbereichen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Der Vorentwurf in der Fassung vom 12.12.2019 wurde vom 23.01.2020 bis zum 24.02.2020 öffentlich ausgelegt.

Es wurden 9 Stellungnahmen abgegeben. Die eingegangenen Anträge oder Einwendungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.01.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Vorentwurf bis zum 24.02.2020 abzugeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind ebenfalls in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

 

Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat die einzelnen Beschlussvorschläge zur endgültigen Beschlussfassung zu empfehlen und den Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlussmäßig zu billigen.

 

Im weiteren Verfahrensablauf können dann die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.