- Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB 9 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die privaten
Stellungnahmen sowie die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung sowie die Abwägungsvorschläge/Beschlussvorschläge sind tabellarisch in
Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Entwurf
der 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 16.06.2020 mit
integriertem Landschaftsplan wird beschlussmäßig gebilligt.
4. Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen: Anlage 1
Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und private Einwendungen/Anträge,
Abwägung und Beschlussvorschlag
Flächennutzungsplan
und Begründung – Entwurf vom 16.06.2020
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner
Sitzung vom 17.12.2019 die
8. Änderung des Flächennutzungsplans in verschiedenen
Teilbereichen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 12.12.2019 wurde vom
23.01.2020 bis zum 24.02.2020 öffentlich ausgelegt.
Es wurden 9 Stellungnahmen abgegeben. Die
eingegangenen Anträge oder Einwendungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und
Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch
aufgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 16.01.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum
Vorentwurf bis zum 24.02.2020 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen
der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind ebenfalls in der Anlage 1 zur
Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat die einzelnen
Beschlussvorschläge zur endgültigen Beschlussfassung zu empfehlen und den
Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
beschlussmäßig zu billigen.
Im weiteren Verfahrensablauf können dann die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.