Betreff
Finanzbericht für das 1. Quartal 2020
Vorlage
FB 2/029/2020
Aktenzeichen
FB 2/Wk
Art
Informationsvorlage_alt2

Die ersten Monate im Haushaltsjahr 2020 waren geprägt von einer großen Unsicherheit bezüglich der seit 16. März noch immer andauernden Corona-Krise. Es ist – so wird es auch in den Medien verkündet – wohl auch noch mit erheblichen Auswirkungen auch auf die kommunalen Haushalte zu rechnen. Ob und in welchen Bereichen die Stadt Lauf jedoch letztlich betroffen sein wird, hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab. So wird die finanzielle Entwicklung auch für Lauf letztendlich stark davon abhängig sein, wie sich die Lage weiter entwickelt und welche Erleichterungen seitens Bund und Länder sowohl für die Wirtschaft aber auch für die Kommunen gewährt werden.

Wir haben gleich zu Beginn des Lockdowns allen Fraktionen und auch im Ferienausschuss eine Information zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der finanziellen Lage und der derzeitigen Zukunftsperspektiven gegeben, sowie die möglichen Maßnahmen (z. B. für die ortsansässigen Gewerbetreibenden), wie sie auch von staatlicher Seite empfohlen wurden, veröffentlicht.

Inzwischen sind dazu auch einige Stundungsanträge eingegangen; allerdings beziehen diese sich ausschließlich auf Gewerbesteuervorauszahlungen des Jahres 2020 und bewegen sich in einem verkraftbaren Umfang; negative Auswirkungen auf die städtische Liquidität sind dadurch nicht zu verzeichnen.

Wir haben – aus gegebenem Anlass und zum Start der neuen Wahlperiode 2020 bis 2026 – in diesem Bericht einen weiteren Monat (April) zum Vergleich hinzugefügt. So wird gerade bei den üblicherweise erst nach Quartalsende eingehenden Steuerbeteiligungen deutlich, dass derzeit alle geplanten und ausstehenden Beträge nach wie vor fließen.

Zwischenzeitlich sind also die ersten Steuerraten für das 1. Vierteljahr eingegangen; größere Abweichungen zu den Planansätzen des Haushalts 2020 sind aktuell nicht ersichtlich.

 

Momentan ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nicht notwendig. Es werden rechtzeitig interne Maßnahmen getroffen, um die Handlungsfähigkeit auch bei einem akuten Einnahmeausfall gewährleisten zu können.

 

VERWALTUNGSHAUSHALT

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer    -42.191 Euro, 31.03./ 5.051.659 Euro, 30.04.

Einkommensteuer-Ersatz                               -  2.572 Euro, 31.03./     270.820 Euro, 30.04.

Anteil an der Umsatzsteuer                           - 34.076 Euro, 31.03./    708.300 Euro,  30.04.

Deutlich wird hier, dass – wie jedes Jahr üblich – in den ersten drei Monaten nur die Abrechnungsbeträge des Vorjahres kassenwirksam geworden sind, während die das neue Jahr betreffenden Beteiligungsraten erst im April eingehen. Die Raten liegen durchwegs über denen des Vorjahreszeitraums (+7,3 % ESt-Bet., +2,4 % USt-Bet.).

Auswirkungen der derzeitigen Situation sowohl auf die Einkommensteuer- als auch auf die Umsatzsteuerbeteiligung sind sicherlich zu erwarten; diese werden jedoch verzögert, allenfalls verzögert gegen Ende des Jahres eintreten.

 

 

 

Gewerbesteuer               14.201.529,01 Euro, 31.03. / 13.373.423,76 Euro, 30.04.

Gewerbesteuerumlage          44.089,00 Euro, 31.03. /      419.573,00 Euro, 30.04.

Im Jahr 2020 profitiert die Stadt in nicht unerheblichem Umfang durch die Senkung der Gewerbesteuerumlage von 64 auf 35 v. H.. Diese Senkung wurde dementsprechend schon bei der Haushaltsplanaufstellung für 2020 berücksichtigt.

Die derzeitige Steuerfestsetzung zum Ende April – also nach 6 Wochen Krisensituation – stellt sich noch immer positiv dar. Der Haushaltsansatz von 14,5 Mio. Euro beinhaltet u. a. die Festsetzungen der Vorauszahlungen aller vier Quartale 2020 und die bisher erfolgten Endabrechnungen für 2018. Hier ist festzuhalten, dass derzeit erst rd. 66 % dieser Endabrechnungen 2018 tatsächlich erfolgt sind und damit sowohl Nachzahlungen als auch Rückforderungen für 2018 mit entsprechenden Anpassungen der Vorauszahlungen 2020 noch zu erwarten sind.

Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2019 wurde die Abgabefrist u. a. auch für die Gewerbesteuer um 2 Monate verlängert, so dass die Steuererklärung für das Jahr 2018 erst bis Ende Februar 2020 beim Finanzamt abzugeben war.

Die im Ferienausschuss am 26.03.2020 beschlossenen Regelungen zu den erleichterten Stundungsmöglichkeiten (sh. auch Pressemitteilung vom 20.03.2020 auf unserer Homepage) werden analog der Vorgaben des Bayerischen Finanzministeriums und des Bayerischen Städtetags umgesetzt, d. h. bis 31.12.2020 können eingehende Anträge ohne aufwändige Prüfung vorerst drei Monate zinslos gestundet werden. Diese gewährten Stundungen wirken sich nicht auf die Gewerbesteuerfestsetzung sondern ausschließlich auf die Liquidität aus. Erst die tatsächlichen Anpassungen der Gewerbetreibenden für die Vorauszahlungen 2020 (mit Bescheid des Finanzamtes) werden sich dann auf den Gewerbesteueransatz auswirken. Im Rahmen der nächsten Vierteljahresberichte sollten sich hierzu konkretere Aussagen treffen lassen.

 

 

Realsteuern

GrSt A                  65.676,31 Euro, 31.03. / 30.04.

GrSt B             2.877.910,21 Euro, 31.03. / 2.879.390,15 Euro, 30.04.

Hundesteuer        93.093,14 Euro, 31.03. /      93.003,89 Euro, 30.04.

Da es sich bei den Realsteuern um sog. Jahresaufwandssteuern handelt, sind auf diesen Haushaltsstellen bereits die jährlichen Beträge ins Soll gestellt und es wird in den kommenden Quartalen lediglich kleinere Änderungen geben. Gegenüber 2019 sind bei allen drei Realsteuerarten leichte Erhöhungen zu verzeichnen.

 

 

Anteil am Grunderwerbsteuer-Aufkommen

67.163 Euro, 31.03. / 116.425,49 Euro, 30.04.

Bis zum 30.04. 2020 sind die monatlichen Raten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rd. 25 Prozent angestiegen.

 

 

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen

65.325 Euro

Hier sind für 2020 vier gleich hohe Raten zu erwarten; die erste davon ist planmäßig eingegangen.

 

 

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG

122.125 Euro

Auch „Kopfbeträge“ genannt, werden diese Mittel der Stadt  vierteljährlich als Ersatz für die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten im übertragenen Wirkungskreis gewährt; sie orientieren sich an den Einwohnerzahlen des Vorvorjahres.

Gegenüber 2019 haben sie sich deshalb leicht nach unten bewegt.

Die nächsten Ratenbeträge werden krisenbedingt vorzeitig ausbezahlt; so wird die dritte Rate gleichzeitig mit der zweiten Rate am 15.05. zu erwarten sein (statt 15.08.) und die vierte Rate am 15.09. anstatt am 15.11.2020.

 

 

Schlüsselzuweisungen

796.959 Euro

Für das Jahr 2020 erhält die Stadt gemäß Bescheid vom 12.12.2019 insgesamt 3.187.836 Euro an Schlüsselzuweisungen. Der Haushaltsansatz wurde mit nur 2,6 Mio. Euro geplant, so dass hier ein positiver Einnahmezuwachs zu verzeichnen ist.

Die Schlüsselzuweisung wird als Finanzausgleichsleistung den Kommunen gewährt und beträgt 55 v. H. der Differenz zwischen der Steuerkraft der Stadt Lauf und der sog. Ausgangsmesszahl. Diese Ausgangsmesszahl wird gebildet aus dem jährlich festgelegten einheitlichen Grundbetrag multipliziert mit den gewichteten Einwohnerzahlen der Stadt.

Durch die Erhöhung des einheitlichen Grundbetrages von 1.017,83 Euro auf 1.072,08 Euro (+5,33 %) steigt somit die Schlüsselzuweisung in 2020 trotz gestiegener Steuerkraft. Gleichzeitig erhält die Stadt Lauf erstmals eine Sonderschlüsselzuweisung von 144.016 Euro.

Aufgrund der Corona-Krise wird die Auszahlung der gleich hohen zweiten Rate bereits zum 15. Mai anstatt zum 15. Juni vorgezogen; die dritte Rate wird jeweils zur Hälfte bereits am 15. Juli anstatt erst am 15. September ausbezahlt werden.

 

 

Kreisumlage

3.649.892,61 Euro, 31.03. / 4.866.523,40 Euro, 30.04.

Als einer der größten Ausgabeposten im städtischen Haushalt (in Summe 2020 15.498.000 Euro) sind inzwischen vier Raten der Umlage an den Landkreis Nürnberger Land überwiesen worden.

Der neue Umlagebescheid für 2020 mit Anpassung der Monatsbeträge ist im Mai zu erwarten. Der Hebesatz ist inzwischen im Landkreishaushalt 2020 mit 44,5 % festgesetzt.

 

 

Budgetberichte Verwaltungshaushalt und Controlling

Bisher reichen die den städtischen Einrichtungen (Bücherei, Museum, Archiv, Kitas und Schulen, Feuerwehr) zur Verfügung gestellten Budget-Mittel aus.

Wir haben aber entsprechend den Gegebenheiten zur verstärkten Wachsamkeit auch im Umgang mit grundsätzlich geplanten, also verfügbaren Mitteln aufgerufen, nachdem noch nicht absehbar ist, wie sich die Krise auf die Einnahmesituation insbesondere in den Einrichtungen auswirken wird.

Überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben sollen nach wie vor verhindert werden; sollten sie unabdingbar sein, muss eine gesonderte Freigabe durch die Fachbereichs-leitungen in Absprache mit der Kämmerei erfolgen.

 

 

 

VERMÖGENSHAUSHALT

 

Investitionspauschale

192.728 Euro

Die erste von zwei Raten für allgemeine investive Ausgaben ist eingegangen.

 

 

Straßenausbaupauschale nach Art. 13 h FAG

Hier wurden 95.625 Euro eingeplant. Allerdings konnte noch kein konkreter Auszahlungszeitpunkt genannt werden.

 

 

 

 

 

 

Allgemeines

Alle begonnenen Investitionen werden derzeit wie geplant weiter geführt. Für die Stadt war und ist dieses antizyklische Handeln – gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten einer Krise – nicht nur geboten sondern eine Selbstverständlichkeit, um die beauftragten Firmen und Betriebe zu unterstützen. Neue, noch nicht beschlossene Maßnahmen werden geprüft, nach Dringlichkeit beurteilt und ggf. vorerst auch zurückgestellt.

Eines der bereits seit längerem anstehenden, größeren Grundstücksgeschäfte konnte im April abgeschlossen werden; der Zahlungseingang erfolgt entsprechend der Festlegungen in der Urkunde.

Insgesamt wird in diesen Tagen sehr engmaschig die Finanzsituation durch die Finanzverwaltung überwacht, um jederzeit die finanzielle Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk muss darauf liegen, die dauernde Liquidität zu sichern, was aktuell gegeben ist. Kassenkredite mussten – wie schon in den vergangenen Jahren – nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

Sonstiges

 

Ø  Bürgschaften/kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Zu den bestehenden Bürgschaften kam die Bürgschaftsübernahme für die Montessori-Vereinigung Nürnberger Land e.V. mit 2 Mio. Euro hinzu, so dass die Stadt Lauf für insgesamt 12.927.000 Euro für verschiedene Institutionen bürgt.

 

Ø  Rücklagen

Nachdem die Jahresrechnung 2019 noch nicht gelegt ist, kann noch keine Aussage zum abschließenden Stand der Rücklagen zum Jahresende gemacht werden.

Die Rücklagemittel der Stiftungen liegen ebenfalls nach wie vor auf gesonderten Konten.

 

Ø  Schulden

Bisher war eine Darlehensaufnahme nicht notwendig. Aus der Haushaltsgenehmigung 2020 können 1.343.100 Euro sowie rd. 580.000 Euro aus bestehender Ermächtigung des Vorjahres problemlos aufgenommen werden, sollte dies notwendig sein.

 

Ø  Optimierter Regiebetrieb Abwasserbeseitigung (ORB)

Auch für den Regiebetrieb werden sich erst mit dem Jahresabschluss 2019 etwa notwendige Maßnahmen darstellen lassen.

Die Gebührenabrechnung (Kanalbenutzungsgebühren) für das Jahr 2019 wurden inzwischen verbeschieden (16.03.2020) und die Beträge auch eingezogen. In Summe konnten rund 3,55 Mio. Euro zu Soll gestellt werden.