Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:
- Die Benutzungsgebühren für die Sing- und Musikschule Lauf für den Monat April 2020 werden erlassen.
- Sollte es zu keiner Öffnung der Musikschule kommen, werden die Monate Mai und Juni 2020 erlassen.
Die
Stadtverwaltung erreichen viele Elternanfragen, ob die Beiträge für den Besuch
der Sing- und Musikschule für die Zeit der Corona-Schließungen erlassen werden.
Weder
in der Benutzungssatzung, noch in der Gebührensatzung der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz wird ein solcher Ausfall geregelt. Der Monat April wurde
unverändert erhoben. Für die Monate Mai und Juni wurden keine Beiträge
eingezogen.
Der
Bayerische Landtag hat sich für eine Übernahme der Gebühren der Musikschulen
ausgesprochen. Eine Förderrichtlinie wurde jedoch noch nicht beschlossen.
Die
Verwaltung empfiehlt die Gebühren für den Monat April zurückzuerstatten. Die
Monate Mai und Juni 2020 sollten erlassen werden, vorbehaltlich einer Öffnung
der Musikschule.