Betreff
Sing- und Musikschulgebühren für die Monate April bis Juni 2020
Vorlage
FB 4/017/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:

 

  1. Die Benutzungsgebühren für die Sing- und Musikschule Lauf für den Monat April 2020 werden erlassen.

 

  1. Sollte es zu keiner Öffnung der Musikschule kommen, werden die Monate Mai und Juni 2020 erlassen.

 

 

Die Stadtverwaltung erreichen viele Elternanfragen, ob die Beiträge für den Besuch der Sing- und Musikschule für die Zeit der Corona-Schließungen erlassen werden.

 

Weder in der Benutzungssatzung, noch in der Gebührensatzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird ein solcher Ausfall geregelt. Der Monat April wurde unverändert erhoben. Für die Monate Mai und Juni wurden keine Beiträge eingezogen.

 

Der Bayerische Landtag hat sich für eine Übernahme der Gebühren der Musikschulen ausgesprochen. Eine Förderrichtlinie wurde jedoch noch nicht beschlossen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Gebühren für den Monat April zurückzuerstatten. Die Monate Mai und Juni 2020 sollten erlassen werden, vorbehaltlich einer Öffnung der Musikschule.