Betreff
Bestellung des zweiten Bürgermeisters/der zweiten Bürgermeisterin zum Eheschließungsstandesbeamten/zur Eheschließungsstandesbeamtin
Vorlage
FB 3/010/2020
Aktenzeichen
FB3/010/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die zweite Bürgermeisterin / der zweite Bürgermeister wird für den Standesamtsbezirk Lauf a.d.Pegnitz zur Standesbeamtin / zum Standesbeamten für Eheschließungen bestellt und die im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden, vorbehaltlich einer Teilnahme an der erforderlichen personenstandsrechtlichen Kurzschulung. 

 

Die weiteren Bürgermeisterinnen / Bürgermeister der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden zu Standesbeamten bestellt. Ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung  sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden. Voraussetzung hierfür ist, dass die bestellten Bürgermeister zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen (§ 2 Abs. 3 AVPStG).