- Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen
und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der
Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom
26.05.2020 mit integriertem Landschaftsplan wird beschlussmäßig gebilligt.
4.
Im weiteren
Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen: Anlage 1 Tabelle Träger öffentlicher
Belange, Abwägung und
Beschlussvorschlag
Flächennutzungsplan
und Begründung – Entwurf vom 26.05.2020
In Session eingestellt: Umweltbericht vom 26.05.2020
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner
Sitzung vom 30.01.2020 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 „Parkplatz
Krankenhaus neu“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 14.01.2020 wurde vom
13.02.2020 bis zum 13.03.2020 öffentlich ausgelegt.
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 07.02.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum
Vorentwurf bis zum 13.03.2020 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen
der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur
Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat die einzelnen
Beschlussvorschläge zur endgültigen Beschlussfassung zu empfehlen und den
Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
beschlussmäßig zu billigen.
Im weiteren Verfahrensablauf können dann die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
werden.