- Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1. Es
wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
nach
§ 3 Abs. 1 BauGB 5 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Die vorgebrachten
Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind
tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses
2. Die
bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
nach
§ 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen
und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan Nr.110 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz „Parkplatz Krankenhaus neu“ in der Fassung vom 26.05.2020 wird
beschlussmäßig gebilligt.
4.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
· Anlage 1 Tabelle Stellungnahmen Bürger, Abwägung und Beschlussvorschlag
· Anlage 2 Tabelle Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschlussvorschlag
· Bebauungsplan mit Begründung – Entwurf vom 26.05.2020
In Session eingestellt:
· Umweltbericht des Planungsbüros TB Markert – Entwurf vom 26.05.2020
· Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros PB Consult vom 16.09.2019
· Schallschutzgutachten des Ingenieurbüros Wolfgang Sorge vom 18.12.2019
Der Bau, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom
14.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 “Parkplatz Krankenhaus
neu“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
beschlossen.
Vom 13.02.2020
bis zum 13.03.2020 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB durchgeführt.
Während der
Auslegungsfrist wurden zwei Äußerungen zur Planung vorgebracht, drei weitere
gingen bereits im Juli bzw. August 2019 ein.
Mit Schreiben vom
07.02.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan nach § 4 Abs. 1 BauGB bis zum
13.03.2020 abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung mit Stellungnahmen der Verwaltung und
Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch
aufgeführt.
Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit
Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 2
tabellarisch aufgeführt
Die Verwaltung bittet, die
einzelnen Beschlussvorschläge zu beschließen und den Entwurf des Bebauungsplans
beschlussmäßig zu billigen
Im weiteren Verfahrensablauf können dann die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.