Betreff
BV-Nr. 073/20 - Bauantrag zur Teilaufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 453/19 der Gemarkung Heuchling, Tucherweg 3
Vorlage
FB 5/035/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 453/19 Gemarkung Heuchling, Tucherweg 3, wird erteilt.

 

Den notwendigen Befreiungen von des Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 Baugebiet „Tucherweg-Geuderstraße“

 

             Überschreitung der GRZ 0,44 statt 0,4 (Bestand),

             Überschreitung der GFZ 0,8 statt 0,7,

 

wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

Die Lagepläne sind in Session eingestellt.

Mögliche Einsichtnahme der Baugesuche 30 Minuten vor der Sitzung.

 

 

Gebäudeklasse 1    

Nutzung: Wohnen    

FNP-Darstellung

Wohnbauflächen

Bebauungsplan Nr. 50 Baugebiet Tucherweg - Geuderstraße mit Änderung , rechtskräftig seit 1970    

Beurteilung nach

§ 30 BauGB

 

 

Festsetzungen

Bauantrag

GRZ I/GRZ II

0,4

0,44 (Bestand mit Garage)

GFZ

0,7

0,80

Geschossigkeit

II

II

Dachform

k.A.

Pult

Dachneigung

k.A.

12°