Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss beschließt:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 453/19 Gemarkung Heuchling,
Tucherweg 3, wird erteilt.
Den notwendigen Befreiungen von des Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 50 Baugebiet „Tucherweg-Geuderstraße“
• Überschreitung der
GRZ 0,44 statt 0,4 (Bestand),
• Überschreitung der
GFZ 0,8 statt 0,7,
wird zugestimmt.
Hinweis:
Die Lagepläne sind in Session eingestellt.
Mögliche Einsichtnahme der Baugesuche 30 Minuten vor der Sitzung.
Gebäudeklasse
1 |
Nutzung:
Wohnen
|
FNP-Darstellung |
Wohnbauflächen |
Bebauungsplan
Nr. 50 Baugebiet Tucherweg - Geuderstraße mit Änderung ,
rechtskräftig seit 1970 |
|
Beurteilung
nach |
§
30 BauGB |
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Festsetzungen |
Bauantrag |
GRZ I/GRZ II |
0,4 |
0,44 (Bestand mit Garage) |
GFZ |
0,7 |
0,80 |
Geschossigkeit |
II |
II |
Dachform |
k.A. |
Pult |
Dachneigung |
k.A. |
12° |