Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss beschließt:
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung einer Legehennenstallanlage auf dem Grundstück
Fl.Nr. 151 Gemarkung Bullach, Obere Eisenstraße 50, wird erteilt. Die
Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 ist nachzuweisen.
Die Erschließung hat
ausschließlich vom nördlich angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldweg FlNr.
143 zu erfolgen.
Die Verträglichkeit mit der Wohnbebauung in Bezug auf Lärm- und
Geruchsimmissionen muss sichergestellt sein.
Der Löschwasserbedarf ist
vom Bauherrn durch geeignete Maßnahmen abzudecken.
Vor Beginn und nach
Abschluss der Baumaßnahme ist eine Beweissicherung des ausgebauten Fuß- und
Radwegs durchzuführen.
Eine dauerhafte Eingrünung mit heimischen
Sträuchern und Gehölzen ist anzuordnen.
Hinweis:
Die Lagepläne sind in Session eingestellt.
Mögliche Einsichtnahme der Baugesuche 30 Minuten vor der Sitzung.
Gebäudeklasse
1b |
Nutzung:
landwirtschaftlich |
FNP-Darstellung |
Fläche
f. Landwirtschaft/Aussiedlerhof |
Beurteilung
nach |
§
35 BauGB |
|
Bauantrag |
Dachform |
SD |
Dachneigung |
20° |
Eindeckung |
Betondachsteine |