Betreff
Nutzung der städtischen Liegenschaften
Vorlage
FB 2/025/2020
Aktenzeichen
FG 2.4/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

In Kenntnis der Vorgaben der Ministerien und in Anlehnung daran beschließt der Ferienausschuss wie folgt:

 

-       Die schulischen Turnhallen und Schwimmbäder bleiben mindestens bis zu einer Entscheidung durch die Staatsregierung außer Betrieb.

-       Auch bei vorheriger Freigabe durch die Staatsregierung stehen die städtischen Turnhallen, Schwimmbäder sowie alle weiteren städtischen Liegenschaften für die Nutzung durch Vereine und Verbände bis zum Ende des Schuljahres 2019/20, d. h. bis Ende August 2020, nicht zur Verfügung, um erhöhte Ansteckungsgefahren weiter zu minimieren. In Ausnahmefällen können begründete Freigaben erteilt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung und Information der Nutzer zu sorgen.

 

 

Mit Ausruf des Katastrophenfalls durch die Staatsregierung waren nicht nur die Schulen und Kindertagesstätten sondern auch alle anderen städtischen Liegenschaften für die Nutzung durch Vereine u.ä. bis auf Weiteres zu schließen.

Die Stadt ist diesen Vorgaben umgehend nachgekommen und hat alle betroffenen Nutzer/Mieter/Pächter entsprechend informiert.

Inzwischen ist klar geregelt, dass dieses Verbot noch mindestens bis zum Ende der Osterferien (20.04.2020) andauern wird. Ob eine Verlängerung geplant ist, ist derzeit noch nicht bekannt; es sollte daher auch für die Zukunft die Vorgabe der Staatsregierung im Vordergrund stehen.

Allerdings wurde bereits angedacht, die Turnhallen und Schwimmbäder bis zum Beginn der Sommerferien sowohl für die schulische als auch vereinsmäßige Nutzung zu sperren – wenn nichts Gegenteiliges entschieden wird.

 

Die Verwaltung hat sich darum bereits am 02.04.2020 mit den Fraktionssprechern darauf geeinigt,

 

-       alle Schulturnhallen und Schulschwimmbäder

-     alle städtischen Räumlichkeiten inkl. der nicht für Notgruppen benötigten Klassen-  und Verwaltungsräume in den Schulen und die notwendigen  Kindertagesstätten

 

ab sofort „außer Betrieb“ zu stellen, d. h. die Heizung und Bewirtschaftung (Reinigung, Hausmeisterdienste usw.) soweit technisch möglich auszusetzen.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass aus Energie- und Kosteneinspargründen die Heizungen grundsätzlich abgestellt werden (Heizperiode endet sowieso spätestens am 30.04.) und auch die Hallenbäder nur soweit betriebsbereit gehalten werden als dies technisch notwendig ist, nicht aber für eine schulische oder vereinsmäßige Nutzung.

 

Mit den Schulen wurde diese Vorgehensweise abgesprochen; von dort kam die Aussage, dass voraussichtlich nach Ostern bzw. mit Freigabe durch das Kultusministerium mindestens die Schwimmhalle in der Bertleinschule für Quali-Prüfungen benötigt werden könnte. Wenn dies so festgelegt werden sollte, wird selbstverständlich die Schwimmhalle dort zur Nutzung  durch die Schulen freigegeben. Inwieweit das landkreiseigene Hallenbad und die Bitterbachhalle von dort freigegeben werden, konnte bislang noch nicht abschließend geklärt werden. Das Hallenbad ist für das Öffentlichkeitsschwimmen seitens der Stadt Lauf jedoch gesperrt und sollte es auch bleiben (analog Schließung städtisches Freibad).

 

Allerdings – und hier waren sich Fraktionssprecher und Verwaltung einig – sollte eine Nutzung durch Vereine und Verbände für dieses Schuljahr (d.h. bis Ende August 2020) – sowohl in den schulischen Räumen als auch in allen anderen städtischen Liegenschaften  – nicht mehr stattfinden; hierbei besteht nach wie vor eine verstärkte Ansteckungsgefahr, auch wenn die jetzigen Beschränkungen gelockert werden sollten. Ausnahmen, z. B. für Turniere/Wettkämpfe, können im Einzelfall genehmigt werden.