Betreff
Vollzug des BayStrWG - Widmung, Umstufung oder Einziehung von öffentlichen Straßen und Wegen
Vorlage
FB 2/024/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der straßen- und wegerechtlichen Einziehung der Teilstrecke

„Weg-Nummer 102 zwischen km 0,620 und km 0,750 (Gesamtlänge 0,130 km)

Neue Anfangs- und Endpunkte sind:

Beginn: wie bisher beschränkt-öffentlicher Weg „Bergweg)

Ende: NW Ecke FLNr. 470/0 Gemarkung Schönberg“ wird zugestimmt.

Die Bestandsverzeichnisse der betroffenen Straßen und Wege sind entsprechend anzulegen bzw. zu berichtigen. Die Absicht der Einziehung ist zunächst 3 Monate im Rathaus zu Einsichtnahme auszulegen.

Teileinziehung von beschränkt öffentlichen Wegen;

Einziehungsabsicht für eine Teilstrecke der Straßenzugsnummer 102 (Schlateweg)

Der beschränkt öffentliche Weg mit der Bezeichnung Schlateweg (Widmungsbeschränkung nur für Fußgängerverkehr) verläuft zu seinem Ende hin komplett auf dem Privat-Grundstück von Frau Marie Liehr, wohnhaft Wildmeisterweg 1, Lauf-Schönberg. Der Weg geht hierbei direkt am Garten und dem Wohnhaus, direkter Zugang der Haustüre zum Weg, vorbei.

 

Dieser sogenannte Wanderweg, wird vor allem am Wochenende und natürlich bei Sonnen-schein stark frequentiert. Allerdings sind es nicht nur Wanderer oder Spaziergänger, auch

sehr viele Mountainbiker benutzen diesen Weg um ihren Sport auszuüben.

Leider ist ein sorgenfreies und ruhiges Leben, geschweige denn ein Einfaches „aus dem Haus gehen“ oft nicht möglich und auf Grund der Radfahrer ist ständig ein gewisses Gefahrenpotential vorhanden.

 

Durch die Einziehung einer Teilstrecke dieser Straßenzugnummer wird Frau Liehr das

tägliche Leben wieder erleichtert und Gefahren minimiert.

Ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung dieser Teilstrecke ist nicht gegeben, weil auch eine Umgehung dieses Teilstückes möglich ist.

Folgende Teilstrecke ist deshalb einzuziehen:

Weg-Nummer 102 zwischen km 0,620 und km 0,750 (Gesamtlänge 0,130 km)

Neue Anfangs- und Endpunkte sind:

Beginn: wie bisher beschränkt-öffentlicher Weg „Bergweg)

Ende: NW Ecke FLNr. 470/0 Gemarkung Schönberg