- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss
beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 „Blütenstraße II" wird zur Kenntnis genommen.
2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Anlagen in Session:
Begründung und Entwurf Bebauungsplan
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Schnaittach hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 38 Schnaittach „Blütenstraße II“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (gemäß § 4 BauNVO) aufzustellen.
Das Plangebiet liegt im Hauptort Schnaittach zwischen der Blütenstraße und der Reuth- straße und hat eine Fläche von ca. 0,7 ha.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die innerörtliche Brachfläche als Wohnbaufläche entwickelt werden.
Hierbei wird eine differenzierte bauliche Struktur aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern angestrebt, um unterschiedliche Wohnraumansprüche befriedigen zu können. Hinsichtlich der zulässigen Baukörper soll eine Orientierung an der umliegenden Wohnbebauung erfolgen, insbesondere sollen nur maximal zweigeschossige Gebäude zulässig sein.
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Übersichtsplan Entwurf Bebauungsplan