Betreff
Markt Schnaittach - Bebauungsplan Nr. 38 „Blütenstraße II";
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/029/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

1.  Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 „Blütenstraße II" wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Anlagen in Session:

Begründung und Entwurf Bebauungsplan

 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Schnaittach hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 38 Schnaittach „Blütenstraße II“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (gemäß § 4 BauNVO) aufzustellen.

 

Das Plangebiet liegt im Hauptort Schnaittach zwischen der Blütenstraße und der Reuth- straße und hat eine Fläche von ca. 0,7 ha.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die innerörtliche Brachfläche als Wohnbaufläche entwickelt werden.

 

Hierbei wird eine differenzierte bauliche Struktur aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern angestrebt, um unterschiedliche Wohnraumansprüche befriedigen zu können. Hinsichtlich der zulässigen Baukörper soll eine Orientierung an der umliegenden Wohnbebauung erfolgen, insbesondere sollen nur maximal zweigeschossige Gebäude zulässig sein.

 

Übersichtsplan                                               Entwurf Bebauungsplan