Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss beschließt:
- Die Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten für den Monat April 2020 werden unverändert erhoben.
- Das Essensgeld, die Gebühren für Fachunterricht „Englisch“ und für die musikalische Früherziehung für den Monat April 2020 für die Kindertageseinrichtungen werden erlassen.
- Kommt es zu einer Erstattung durch den Bund oder durch den Freistaat Bayern werden die entrichteten Benutzungsgebühren für den Monat April 2020 an die Eltern rückerstattet.
Mit
der Allgemeinverfügung vom 13. März 2020 hat das Bayerische Staatsministerium
für Gesundheit und Pflege ein Betreuungsverbot für Kinder in
Kindertageseinrichtungen vom 16. März bis 19. April 2020 erlassen.
Die
Stadtverwaltung erreichen viele Elternanfragen, ob die Beiträge für den Besuch
einer Kindertagesstätte für diesen Zeitraum erlassen werden.
Das
Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat sich dazu
nicht konkret geäußert und verweist auf den jeweiligen Betreuungsvertrag. Weder
in der Benutzungssatzung, noch in der Gebührensatzung der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz wird ein solcher Fall geregelt. Die freien Träger der
Kindertageseinrichtungen in Lauf möchten sich größtenteils an der Regelung der
Stadt orientieren.
Auch
der Bayerische Städtetag konnte keine Empfehlung abgeben. Aktuell läuft eine
Petition an den Bayerischen Landtag zur Rückerstattung der Gebühren für
Kindertagesstätten und auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich an das
Ministerium gewandt. Dieses konnte aber im Moment noch keine abschließenden
Informationen geben. Daher sollte nicht freiwillig und endgültig auf die
Besuchsgebühren verzichtet werden.
Kommt
es zu einer Erstattung durch den Freistaat kann zeitnah eine Rückerstattung an
die Eltern erfolgen.
Die
Verwaltung empfiehlt daher die Grundgebühr für den Besuch der
Kindertageseinrichtung für April unverändert zu erheben. Auf die
Verpflegungsgebühren, sowie die Gebühren für den Englischunterrichtung und
musikalischer Früherziehung wird verzichtet.
Für
eine Einschätzung der Kosten wird mit dem Monat März verglichen, hier beliefen
sich die Essensgebühren auf 16.160 Euro, Englisch auf 900 Euro und die
musikalische Früherziehung auf 660 Euro.
Für
die Zeit vom 16. bis 19. April fallen in diesen Bereichen keine Forderungen von
Dritten gegenüber der Stadt an.
Sollten bei einzelnen Familien finanzielle Schwierigkeiten auftreten, können diese einen Antrag auf Stundung stellen.