Betreff
Erlass von Verpflegungsgebühren und Erlass von Gebühren für Fachunterricht „Englisch“ und für die musikalische Früherziehung für den Monat April 2020
Vorlage
FB 4/012/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

  1. Die Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten für den Monat April 2020 werden unverändert erhoben.

 

  1. Das Essensgeld, die Gebühren für Fachunterricht „Englisch“ und für die musikalische Früherziehung für den Monat April 2020 für die Kindertageseinrichtungen werden erlassen.

 

  1. Kommt es zu einer Erstattung durch den Bund oder durch den Freistaat Bayern werden die entrichteten Benutzungsgebühren für den Monat April 2020 an die Eltern rückerstattet.

 

Mit der Allgemeinverfügung vom 13. März 2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein Betreuungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen vom 16. März bis 19. April 2020 erlassen.

 

Die Stadtverwaltung erreichen viele Elternanfragen, ob die Beiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte für diesen Zeitraum erlassen werden.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat sich dazu nicht konkret geäußert und verweist auf den jeweiligen Betreuungsvertrag. Weder in der Benutzungssatzung, noch in der Gebührensatzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird ein solcher Fall geregelt. Die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Lauf möchten sich größtenteils an der Regelung der Stadt orientieren.

 

Auch der Bayerische Städtetag konnte keine Empfehlung abgeben. Aktuell läuft eine Petition an den Bayerischen Landtag zur Rückerstattung der Gebühren für Kindertagesstätten und auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich an das Ministerium gewandt. Dieses konnte aber im Moment noch keine abschließenden Informationen geben. Daher sollte nicht freiwillig und endgültig auf die Besuchsgebühren verzichtet werden.

Kommt es zu einer Erstattung durch den Freistaat kann zeitnah eine Rückerstattung an die Eltern erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Grundgebühr für den Besuch der Kindertageseinrichtung für April unverändert zu erheben. Auf die Verpflegungsgebühren, sowie die Gebühren für den Englischunterrichtung und musikalischer Früherziehung wird verzichtet.

Für eine Einschätzung der Kosten wird mit dem Monat März verglichen, hier beliefen sich die Essensgebühren auf 16.160 Euro, Englisch auf 900 Euro und die musikalische Früherziehung auf 660 Euro.

Für die Zeit vom 16. bis 19. April fallen in diesen Bereichen keine Forderungen von Dritten gegenüber der Stadt an.

 

Sollten bei einzelnen Familien finanzielle Schwierigkeiten auftreten, können diese einen Antrag auf Stundung stellen.