Betreff
Widmung des Innenhofs des Glockengießer Spitals als Trauörtlichkeit
Vorlage
FB 3/008/2020
Aktenzeichen
FB3/008/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

Den Innenhof des Glockengießerspitals in der Glockengießerstraße 5, Flur Nummer 129/0, Gemarkung Lauf als weitere, externe Trauörtlichkeit zu widmen.

 

Viele Hochzeitspaare heiraten in heutiger Zeit nur noch am Standesamt. Als weitere Trauörtlichkeit mit einem besonderen Ambiente soll der Innenhof des Glockengießerspitalhofs in der Spitalstraße 5 (Flur Nummer 129/0 Gemarkung Lauf) als Trauörtlichkeit gewidmet werden.

Hiermit steht für Eheschließungen in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz auch die Möglichkeit einer Eheschließung im Freien vorzunehmen.

Wird eine Örtlichkeit für Eheschließungen im Freien gewidmet, so muss gewährleistet sein, dass der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten gewährleistet ist und dass die Trauung weder optisch noch akustisch von Außenstehenden verfolgt werden kann. Diese Voraussetzungen sind im Innenhof des Glockengießerspitals gegeben, sobald am Eingangstor ein Sichtschutz angebracht ist.

Weiterhin muss gewährleistet sein, dass während der Trauung die Standesbeamten über den Traubereich die Sachherrschaft haben und hierbei auch die Ordnungsgewalt ausüben können (z. B. Störer hinausweisen). Dies ist gegeben, da es sich bei dem zu widmenden Objekt um eine Liegenschaft handelt, die im städtischen Besitz ist.

 

Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Gemeinde, durch Beschluss des Stadtrates, weitere Örtlichkeiten außerhalb des Rathauses als Trauörtlichkeit widmen (§ 14 Abs. 2 Personenstandesgesetz i. V. m. Nr. 14.1.1 der Verwaltungsvorschriften).

Die Örtlichkeit selbst muss sowohl seiner Größe als auch in der Ausstattung den Anforderungen einer würdevollen Eheschließung genügen.

 

Die für eine Trauung im Spitalhof entstehenden Gebühren werden pro Eheschließung auf 50,- € festgesetzt.