Betreff
Verwendung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Heuchling als Vereinswappen für den Fanclub "rot-schwarze Drachen Heuchling"
Vorlage
FB 1/022/2020
Aktenzeichen
5002 / Mey
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Dem Verein „rot-schwarze Drachen Heuchling“ wird die Verwendung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Heuchling zur kostenfreien Verwendung nach Art. 4 Abs. 3 GO für die Bedruckung von Fan-Artikeln, für den Schriftverkehr sowie für die allgemeine Außendarstellung genehmigt. Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für die o. g. Zwecke erteilt.

Mit schriftlichen Antrag vom 14.01/05.02.2020 beantragt der Verein „rot-schwarze Drachen Heuchling“ die Nutzung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Heuchling für Ihre Vereinszwecke. Der Verein ist als offizieller Fanclub auf der Homepage des 1. FCN gelistet (OFCN-Nr. # 730).

 

Der Verein möchte das Wappen in der abgebildeten Darstellung (siehe Anlage) für die Bedruckung von Fan-Artikeln, für den Schriftverkehr sowie für die allgemeine Außendarstellung nutzen. Gemäß den Regelungen der OFCN-Vereinbarung von 2019 ist der Fanclub u. a. verpflichtet, sich an gesetzliche Regelungen zu halten und das Ansehen des 1. FCN und des Fanclubs zu wahren. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der Verein das Wappen der ehemaligen Gemeinde Heuchling nicht verunglimpft.

 

Gemäß der Kommentierung zu Art. 4 Abs. 3 GO i. V. m. Ministerialschreiben vom 06.03.1978 (Nr. I B 1-3000-28 / 14) und Erläuterungen in Fundstelle 1978 RdNr. 294 geht bei Auflösung einer Gemeinde das Wappenrecht als Immaterialgüterrecht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Gemeinde über mit der Wirkung, dass diese im selben Umfang wie die aufgelöste Gemeinde zur Verwertung und Sicherung des Wappens rechtlich in der Lage ist.

 

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Heuchling keine Bedenken, wenn das Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.