Betreff
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard;
Haushalt 2020
a) Wirtschaftsplan 2020
b) kameraler Haushalt 2020
Vorlage
FB 2/018/2020
Aktenzeichen
941/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

a)      Der vorgelegte Wirtschaftsplan des Hermann-Keßler-Stift mit Anlagen für das Jahr 2020 wird 

            im Erfolgsplan mit Erträgen von   5.474.737,73 EUR und

 in den Aufwendungen mit             5.524.304,41 EUR sowie

 

           im Vermögensplan                                                                                                                                 

           in Einnahmen und Ausgaben mit  556.454 EUR   

           festgesetzt.

 

           Abstimmung:

 

 

a)      Dem Haushaltsplan 2020 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard in den Festsetzungen der Haushaltssatzung 2020 in der beratenen Fassung wird zugestimmt.                                                                                                                     Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird                                                                            im Verwaltungshaushalt                                                                                                         in Einnahmen und Ausgaben mit 103.250 Euro und                                                                      im Vermögenshaushalt                                                                                                  in Einnahmen und Ausgaben mit 37.290 Euro festgesetzt.

 

 Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

         

 

          Abstimmung:

 

b)      Der mittelfristigen Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogramms der Spitalstiftung für die Jahre 2019 bis 2023 in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Finanzplanung schließt damit in den Einnahmen und Ausgaben in den Jahren

2019  mit 148.265 Euro

2020  mit 140.540 Euro

2021  mit 156.040 Euro

2022  mit 160.540 Euro

2023  mit 160.540 Euro ab.“

 

 

Abstimmung:                   

 

Aufgrund von Änderungen im vorliegenden Wirtschaftsplan 2020 konnte die Haushaltssatzung der Spitalstiftung für das Jahr 2020, die auch die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes enthält (Beschlussfassung im Stadtrat am 26.11.2019), bisher noch nicht von der Rechtsaufsichtsbehörde gewürdigt werden. Vielmehr müssen dazu die neuen Zahlen als neuer Wirtschaftsplan mit Anlagen beschlossen und dann eine neue Haushaltssatzung erlassen werden.

 

Es wurde entschieden, dass die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsbetriebes Hermann-Keßler-Stift im Jahr 2020 durch ein unabhängiges Gutachten überprüft werden soll. Daher müssen dafür entsprechende Mittel aus dem Stiftungshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Bisher war dafür kein Haushaltsansatz vorgesehen. 

 

a)      Wirtschaftsplan mit Anlagen 2020

 

Der Inhalt des Wirtschaftsplans für das Jahr 2020 wurde in den Grundzügen bereits in der Sitzung vom 26.11.2019 erläutert. Aus den Änderungen ergeben sich nunmehr folgende Zahlen:

Im Erfolgsplan

Erträge mit  5.474.737,73 Euro und

Aufwendungen mit  5.524.304,41 Euro, somit ein Jahresverlust von 49.566,68 Euro

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 556.454 Euro ab.

 

Über den geänderten Wirtschaftsplan mit Anlagen ist ein neuer Beschluss zu fassen.

 

b) kameraler Stiftungshaushalt 2020

 

Der bisher vorgelegte kamerale Haushalt für das Jahr 2020 schließt im Verwaltungshaushalt mit 103.250 Euro und im Vermögenshaushalt mit 52.790 ab. Für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens waren bisher keine Mittel enthalten.

Es wird deshalb ein geänderter Haushaltsplan vorgelegt, der im Verwaltungshaushalt unter der Haushaltsstelle 8901.6551 „Sachverständigenkosten“ statt bisher 500 Euro nunmehr 16.000 Euro vorsieht.

Die geplante Rücklagenzuführung reduziert sich dementsprechend.

Damit ändern sich die in der Haushaltssatzung festzusetzenden Beträge im Vermögenshaushalt auf 37.290 Euro statt bisher 52.790 Euro.

 

Für Haushaltsplan und Haushaltssatzung ist eine neue Beschlussfassung notwendig.