Betreff
Glockengießer-Spitaltstiftung St. Leonhard;
Anbringung eines Epitaphs an der Spitalruine
Vorlage
FB 2/015/2020
Aktenzeichen
914/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stiftungsverwaltung erteilt im Sinne der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard die Zustimmung zur Anbringung eines Epitaphs neben dem Stiftergrab in der Spitalruine der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard durch die Altstadtfreunde Lauf e.V..

Die Altstadtfreunde Lauf e. V. möchten neben dem Stiftergrab in der Spitalruine der Glockengießer-Spitalstiftung eine zusätzliche Grabinschrift (Epitaph) anbringen.

Inhalt:   siehe beiliegende Bilder/Inschriften

Die Denkmalschutzbehörden (LRA und München) haben für die Maßnahme bereits grünes Licht gegeben; die Stadt Lauf hatte die Anträge positiv weitergeleitet.

Die Kosten von rd. 10.000 Euro werden durch die Altstadtfreunde getragen. Diese haben dazu auch einen Zuschuss aus dem Denkmalschutzfonds beantragt.

 

Die Stadt als Stiftungsverwaltung hat dementsprechend die Entscheidung des Eigentümers (Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard) darüber im Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss herbeizuführen (§ 6 Abs. 1 Stiftungssatzung i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 g GeschO).