- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt
und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 39 Lagerfläche „Laipersdorf“ und der Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan wird zur Kenntnis genommen.
2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Anlage in Session:
Begründung und Entwurf Bebauungsplan
Entwurf Änderung Flächennutzungsplan
Der Markt Schnaittach fasste in seiner Bauausschuss-Sitzung des Marktgemeinderates am 07.11.2019 gemäß § 12 BauGB den Beschluss den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 „Lagerfläche Laipersdorf“ aufzustellen.
Auf dem Gelände soll Humus und Sand gelagert und mit einer mobilen Trommelsiebanlage aufbereitet werden. Ferner soll Bauschutt zwischengelagert und von Zeit zu Zeit mit einer angemieteten mobilen Brecheranlage zu Recyclingmaterial verarbeitet werden. Gebäude sind nicht geplant.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Laipersdorf unmittelbar an der Staatsstraße 2236.
Die Fläche des Plangebietes beträgt gerundet ca. 0,568 ha.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich mit der Darstellung als „Gewerbefläche“ erfolgt parallel zur Entwicklung des Bebauungsplans.