Betreff
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf - Günthersbühl
Vorlage
FB 3/002/2020
Aktenzeichen
FB3/002/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Lauf – Günthersbühl am 29.01.2020 wird gemäß Art. 8 Abs. 4 Bay FwG vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbranddinspektors (KBI) und des Kreisbranddrats (KBR) bestätigt:

 

Kommandant:                                  Bernd DISTLER, Hallerweg 25, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                    Alexander RUPPRECHT, Günthersbühler Haupstr. 21,

                                                                91207 Lauf a.d.Pegnitz

               

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 29.01.2020 die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf – Günthersbühl statt.

Die Wahl der beiden Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

Die Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten führte zu folgendem Ergebnis:

 

Kommandant:                                  Bernd DISTLER, Hallerweg 25, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                    Alexander RUPPRECHT, Günthersbühler Haupstr. 21,

                                                                91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Die Bestätigung erfolgt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.