- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16/1 für das Gebiet „Nord-Östliche Ortsmitte zwischen Hauptstraße 41a und Bergstraße“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Änderung nicht berührt.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Anlage in Session:
- Begründung
- Entwurf Bebauungsplan
Die Gemeinde Rückersdorf hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16/1 für das Gebiet „Nord-Östliche Ortsmitte zwischen Hauptstraße 41a und Bergstraße“ beschlossen.
Ziel und Zweck der Aufstellung ist mit einer lockeren Bebauung mit Einfamilienhäusern eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Zur Sicherung der Bebaubarkeit der hinterliegenden, bis-her unerschlossenen Grundstücke ist die Schaffung einer örtlichen Erschließungsstraße vorgesehen.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Rückersdorf der Gemeinde Rückersdorf nord-östlich der Ortsmitte und umfasst die Bebauung zwischen der B 14, der Bergstraße und der Bahnlinie.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,6 ha.
Übersichtsplan
Bebauungsplan
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.