- Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Die
Darstellung von „Gewerblichen Bauflächen“ im Bereich der Grundstücke FlNr.
1962, 1962/1 1963 und 1963/1 der Gemarkung Lauf für die Errichtung einer Reithalle
ist grundsätzlich denkbar. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Rahmenbedingungen hierfür zu prüfen. Die Umsetzung hat im Rahmen eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-verfahrens zu erfolgen. Der Flächennutzungsplan
wird im Parallelverfahren angepasst.
2. Die Kosten für die Bauleitplanung, evtl.
Gutachten, Rechtsberatungen sowie Folgekosten sind vom Antragsteller zu
übernehmen.
In der Nähe von
Bussardweg/ Rehfeldstraße steht ein Anwesen mit mehreren Grundstücken zum
Verkauf. Die ursprünglichen Eigentümer, die den Familienbesitz Anfang der 90er
Jahre veräußert hatten, wollen diesen nun zurückerwerben und auf den
Grundstücken FlNr. 1962, 1962/1 1963 und 1963/1 Gemarkung Lauf eine Reitanlage
zur Ausbildung von Pferden und Reitern errichten.
Luftbild
Ein erstes Konzept
geht von einer Reithalle mit ca. 22 m x 45 m mit zwei angegliederten Gebäuden
für Pferdeboxen (2 x 10 Boxen) aus. Geführt würde die Anlage von der Tochter,
die eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann.
Da keine
Privilegierung vorliegt, sind für die gewerbliche Reitanlage im Außenbereich
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans
erforderlich.
Auszug aus dem FNP
Mit der
Bauleitplanung soll ein externes Büro beauftragt werden. Die Kosten hierfür,
für alle evtl. erforderlichen Gutachten und Rechtsberatungen sowie für
Folgekosten z. B. Erschließung sind vom Antragsteller zu übernehmen.