Betreff
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung einer gewerblichen Reitanlage Nähe Bussardweg/Rehfeldstraße
- Grundsatzbeschluss
Vorlage
FB 5/014/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.   Die Darstellung von „Gewerblichen Bauflächen“ im Bereich der Grundstücke FlNr. 1962, 1962/1 1963 und 1963/1 der Gemarkung Lauf für die Errichtung einer Reithalle ist grundsätzlich denkbar. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen hierfür zu prüfen. Die Umsetzung hat im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-verfahrens zu erfolgen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst.

 

2. Die Kosten für die Bauleitplanung, evtl. Gutachten, Rechtsberatungen sowie Folgekosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

In der Nähe von Bussardweg/ Rehfeldstraße steht ein Anwesen mit mehreren Grundstücken zum Verkauf. Die ursprünglichen Eigentümer, die den Familienbesitz Anfang der 90er Jahre veräußert hatten, wollen diesen nun zurückerwerben und auf den Grundstücken FlNr. 1962, 1962/1 1963 und 1963/1 Gemarkung Lauf eine Reitanlage zur Ausbildung von Pferden und Reitern errichten.

 

Luftbild

 

Ein erstes Konzept geht von einer Reithalle mit ca. 22 m x 45 m mit zwei angegliederten Gebäuden für Pferdeboxen (2 x 10 Boxen) aus. Geführt würde die Anlage von der Tochter, die eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann.

 

Da keine Privilegierung vorliegt, sind für die gewerbliche Reitanlage im Außenbereich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Auszug aus dem FNP

 

Mit der Bauleitplanung soll ein externes Büro beauftragt werden. Die Kosten hierfür, für alle evtl. erforderlichen Gutachten und Rechtsberatungen sowie für Folgekosten z. B. Erschließung sind vom Antragsteller zu übernehmen.