Betreff
Einbeziehungssatzung "Östlich der Nuschelberger Hauptstraße"
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/013/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

1. Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 18.02.2020 wird beschlussmäßig gebilligt.


3. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Entwurf der geänderten Einbeziehungssatzung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

 

 

Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Entwurf in der Fassung vom 18.02.2020

In Session eingestellt:
Begründung mit Umweltbericht

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.11.2019 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf in der Fassung vom 19.11.2019 wurde vom 04.12.2019 bis 07.01.2020 öffentlich ausgelegt.

Mit Schreiben vom 27.11.2019 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 07.01.2020 abzugeben.

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Die eingegangen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage 1 beigefügt sind.

Nachdem sich durch die Beteiligungen nicht nur unwesentliche Änderungen der Planung ergeben, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Dabei kann die Auslegungsfrist auf drei Wochen verkürzt werden.