Betreff
Vollzug des BayStrWG - Widmung, Umstufung oder Einziehung von öffentlichen Straßen und Wegen
Vorlage
FB 2/009/2020
Art
Beschlussvorlage

1.       Einziehung bzw. Teileinziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen, beschränkt öffentlichen Wegen und Ortsstraßen

a)      Einziehungsabsicht für Teilstrecken der Straßenzugnummer 443 (Eisenstraße) und Straßenzugnummer 332 (Neunkirchener Weg).

Die auf dem Gelände der Bauschuttdeponie Bär ursprünglich vorhandenen Teilstrecken der unter a) genannten öffentlichen Feld- und Waldwege sind tatsächlich nicht mehr vorhanden. Die neuen Wege führen um die Deponie herum, so dass die o.g. Teilstrecken ihre Verkehrsbedeutung verloren haben.

 

Folgende Teilstrecken sind deshalb einzuziehen:

Weg-Nummer 443 zwischen km 0,730 und km 1,120 (Gesamt 0,390 km).

Neue Anfangs- und Endpunkte sind:

- Beginn: Stadtgrenze zu Neunkirchen a. Sand an der SO-Ecke FLNr. 808 Gem.                Dehnberg

- Ende: Nord-Grenze FLNr. 748/0 Gem. Dehnberg

 

Weg-Nummer 332 zwischen km km 3,668 und km 3,875 (Gesamt 0,207 km)

Neue Anfangs- und Endpunkte sind:

- Beginn: Ost-Ecke FLNr. 2/2 Gem. Simonshofen

- Ende: Nord-Ost-Grenze FlNr. 749/2 Gem. Dehnberg

 

2.       Umstufung von beschränkt öffentlichen Wegen

a)      Teile der Straßenzugnummer 132 – Moritzbergweg/Wanderweg – werden umgestuft

Die Aufstufung einer Teilstrecke ist notwendig, damit der bisher nur für den Fuß-gängerverkehr freigegebene Weg für die Öffentlichkeit, auch für forst- und land-wirtschaftliche Zwecke, als öffentlicher Feld- und Waldweg benutzt werden kann.

 

Folgende Teilstrecke ist umzustufen:

Moritzbergweg-Wanderweg von km 1,172 bis km 1,340 (Gesamtlänge 0,168 km)

 

Neue Anfangs- und Endpunkte des bisherigen und weiterhin bestehenden Moritz-bergweges/Wanderweg sind:

- Beginn unverändert West-Grenze FLNr. 243/0 Gem. Weigenhofen

- Ende: südlicherTeil FLNr. 198/0 Gem. Weigenhofen bei km 1,172

 

 

 

 

 

b)      Straßenzugnummer 294 – Höllbergweg/öffentlicher Feld- und Waldweg

Der Höllbergweg wird um die aufzustufende Teilstrecke unter Punkt a) um 0,168 km verlängert.

Neuer Endpunkt des Höllbergweg/öffentlicher Feld-und Waldweg

- Beginn: unverändert, südlicherTeil FLNr.198/0 Gem. Weigenhofen

- Ende: Süd-Grenze Ortsstraße Moritzbergweg/Ortsstraße

 

c)       Straßenzugnummer 113 – Traumwiesenweg/öffentlicher Feld- und Waldweg

 

Der Traumwiesenweg wird auf seiner ganzen Länge von km 0,100 zur Ortsstraße aufgestuft.

Um den Anwohnern der Anwesen des Traumwiesenweges eine ordnungsgemäße Zu- und Abfahrt zu gewähren ist die Umstufung notwendig. Weiterhin ist das öffentliche Interesse der Bewohner der Straße gegeben.

 

3.       Widmungsbeschränkung für bestehenden Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut

a)      Widmungsbeschränkung der Straßenzugnummer 85 – öffentlicher Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut                           

Um den Anwohnern der Anwesen Nuschelberger Hauptstraße 7 und 9 die Zufahrt zu ihren Grundstücken zu ermöglichen, ist eine Widmungsbeschränkung notwendig.

Die bestehende Widmungsbeschränkung „nur mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Schleppern befahrbar“ wird um folgende Beschränkung erweitert: „Nur für Anlieger der Anwesen Nuschelberger Hauptstraße 7 und 9 befahrbar.“

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Den straßen- und wegerechtlichen Einziehungen, Umstufungen und Widmungen in den Punkten 1-3 wird zugestimmt.

Die Bestandsverzeichnisse der betroffenen Straßen und Wege sind entsprechend anzulegen bzw. zu berichtigen.

Die Absicht der Einziehung unter Punkt 1 ist zunächst 3 Monate im Rathaus zur Einsichtnahme auszulegen.