Betreff

Generalsanierung Bertleinschule
Putz- und Stuckarbeiten
-Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/006/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Auftrag für Putz- und Stuckarbeiten wird auf der Grundlage des Angebots vom 20.11.2019 an die Firma

 

                K&K Bau GmbH, Altenburgerstr. 3b, 90547 Stein

 

zum Angebotspreis von  328.646,61 €   (brutto) vergeben.

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich auf 20.000,00 € (brutto)

 

 

Ende August 2019 wurde mit der Generalsanierung der Bertleinschule begonnen.

Bisher sind in der Hauptsache die Gewerke Abbruch- und Rückbaumaßnahmen sowie Bauunternehmerleistungen tätig.

Die Arbeiten befinden sich im angestrebten und beschlossenen Zeit – und Kostenrahmen.

 

Mit Beschluss vom 22.03.2018 wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahme Generalsanierung der Bertleinschule auszuschreiben.

Direkt nachfolgende Gewerke sind bereits beauftragt, nun stehen die Vergaben des 2. Ausschreibungspaketes an.

Im Zuge des weiteren Baufortschrittes wurde u.a. das Gewerk Putz- und Stuckarbeiten ausgeschrieben. Es erfolgte ein offenes EU Verfahren nach VOB/A.

Die Submission fand am 21.11.2019 statt.

Die Beteiligung an der Ausschreibungen war hoch, es lagen 13 Angebote vor. Die Prüfung der Angebote durch das beauftragte Planungsbüro ist abgeschlossen.

Die Kosten liegen im Kostenrahmen.

Die Mittel stehen auf der HhSt. 1.2141.9452 zur Verfügung.

 

Die Fa. K&K Bau GmbH aus 90547 Stein, bietet die ausgeschriebenen Leistungen für die Putz- und Stuckarbeiten zu einem Angebotspreis von 328.646,61 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).

 

Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

Bei den anstehenden Vergaben bedeutet dies, dass z. B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, wie sie bei der Bertleinschule anstehen, sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht vollumfänglich planbar. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs um Erhöhung. In den vorliegenden Fällen bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von gerundet 5% auf die jeweilige Nachtragssumme gem. nachstehender Liste.

 

 

Gewerk

Zusammen

1

Putz- und Stuckarbeiten

 

20.000,00 €