- Aufstellungsbeschluss
b) 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Beschlussvorschlag:
a) Der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Für
Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1574/11, 1577 und 1818 der Gemarkung Lauf
a.d.Pegnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
- Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan
ergibt sich aus dem Vorentwurfsplan vom 14.01.2020.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung - Parkplatz“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
festgesetzt.
- Der Bebauungsplan erhält die Nr. 110 und die Bezeichnung „Parkplatz
Krankenhaus neu“.
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
b) Der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Für
Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1574/11, 1577 und 1818 der Gemarkung Lauf
a.d.Pegnitz wird das Parallelverfahren zur 7. Änderung des derzeit
rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Grünfläche“ in „Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung - Parkplatz“ eingeleitet.
2.
Der
Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
- Vorentwurf Bebauungsplan mit Begründung
- Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung mit Begründung
Anlagen in Session:
- Umweltbericht des Planungsbüros TB Markert vom 25.11.2019
- Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros PB Consult vom 16.09.2019
- Schallschutzgutachten des Ingenieurbüros Wolfgang Sorge vom 18.12.2019
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.07.2019 beschlossen, den südlich der Kunigundengasse gelegenen befristet genehmigten Parkplatz des Krankenhauses dauerhaft zu nutzen und die Verwaltung beauftragt, hierfür einen Bebauungsplanvorentwurf auszuarbeiten. Außerdem wurde dem Stadtrat empfohlen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan von „Grünfläche“ zu „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Parkplatz“ zu ändern.
Der Stadtrat ist in seiner Sitzung vom 26.09.2019 dieser Empfehlung gefolgt.
Von der Verwaltung wurden nun ein Vorentwurf für den Bebauungsplan und für die Änderung des Flächennutzungsplans ausgearbeitet, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt sind.
Belange der Umwelt und der Grünordnung wurden im Umweltbericht des Planungsbüros TB Markert berücksichtigt.
Außerdem wurde durch das Ingenieurbüro PB Consult ein Verkehrsgutachten erstellt, das auf der Grundlage von umfangreichen Verkehrserhebungen verschiedene Varianten zur möglichen Verkehrsführung im Bereich des Krankenhauses untersucht.
Weiterhin wurde das Ingenieurbüro für Bauphysik Wolfgang Sorge, Nürnberg, mit der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung der sich aus der Planung ergebenden Verkehrssituation beauftragt. Diese Untersuchung liegt im Entwurf ebenfalls vor.