Betreff
Kommunale Verkehrsüberwachung -Änderung des Kündigungstermins der Zweckvereinbarungen
Vorlage
FB 3/014/2019
Aktenzeichen
FB3/014/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Der in der Stadtratssitzung am 24.10.2019 unter TOP 6 gefasste Beschluss wird bezüglich der Nr. 3 aufgehoben.

Die im Rahmen der Kommunalen Verkehrsüberwachung bestehenden Zweckvereinbarungen werden zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung - spätestens jedoch zum 31.03.2020 gekündigt.

 

 

In der 9. Sitzung des Stadtrats der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 24.10.2019 wurde unter TOP 6 (Kommunale Verkehrsüberwachung – Kündigung der bestehenden Zweckvereinbarungen und Gründung eines Zweckverbands „Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberger Land“ unter Nummer 3 beschlossen, die bestehenden Zweckvereinbarungen zum 31.12.2019 zu kündigen.

Nach nun vorliegenden Informationen aus der Stadt Hersbruck, wird der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberger Land auf Grund noch einzuholender Genehmigungen der Aufsichtsbehörde nicht zum 01.01.2020 den Betrieb aufnehmen können. Eine Betriebsaufnahme soll laut Aussage der Stadt Hersbruck spätestens zum 01.04.2020 erfolgen.

Damit die Stadt Lauf a.d.Pegnitz bis zur Arbeitsaufnahme des Zweckverbands weiterhin handlungsfähig bleibt hinsichtlich der Überwachung des ruhenden- und fließenden Verkehrs wird von der Verwaltung vorgeschlagen den TOP 6 vom 24.10.2019 hinsichtlich der Nr. 3 insoweit abzuändern, dass statt dem 31.12.2019 neu der Passus lautet „Bis zur Aufnahme der Arbeit des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberger Land, spätestens zum 31.03.2020.