- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Wellanger – Lagerplatz Deinzer“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Anlage in Session:
- Begründung
- Plan
Die Gemeinde Ottensoos hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Wellanger-Lagerplatz Deinzer“ beschlossen.
Ziel und Zweck der Aufstellung ist die Sicherung des in diesem Bereich seit langem vorhandenen Betriebs und die Errichtung von Maschinen- und Lagerhallen.
Geregelt werden sollen die Arbeiten im Gewerbegebiet einschließlich der geplanten Erweiterungen im Hinblick auf die umgebende Wohnbebauung.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.
Übersichtslageplan
Luftbildkarte des Geltungsbereichs (Quelle: BayernAtlas)
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.