Änderungen in verschiedenen Teilbereichen
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat
Die Einleitung des
Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen.
Der Vorentwurf der
8. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus dem Planblatt und der
Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2019, wird zur
Kenntnis genommen.
Der
Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anlage:
Planteil Vorentwurf mit Begründung
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in nichtöffentlicher Sitzung am 27.06.2019 beschlossen, verschiedene im Flächennutzungsplan enthaltene Wohnbauflächen wieder als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen, da von Seiten der Grundstückseigentümer kein Interesse an einer baulichen Entwicklung der Flächen besteht. Damit könnten sich dann wiederum an anderer Stelle potentielle Gebiete ergeben, die sich für eine künftige Wohnbebauung im FNP darstellen lassen.
Weiterhin hat der Stadtrat in seiner Sitzung
vom 26.11.2019 über verschiedene private Anträge zur Änderung des
Flächennutzungsplans beraten und einige Änderungen beschlossen.
Aufgrund dieser Beschlüsse soll nun das
Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden.
Vom Planungsbüro Grosser-Seeger &
Partner, Nürnberg, wurde hierzu ein Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht
ausgearbeitet, der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.
Mit diesen Unterlagen kann die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.