Betreff
Leistungsorientierte Bezahlung bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
- Freiwillige Erhöhung des Finanzvolumens
- Einführung einer Mitarbeiterbonuskarte (Stadt-Lauf-Card)
Vorlage
FB 1/057/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz und Personalausschuss beschließt:

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erhöht ab 2020 das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD auf freiwilliger Basis und in stets widerruflicher Weise um 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten.

Dem entsprechend stellt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Leistungsbezüge von Beamten und Beamtinnen 1 v.H. der Grundgehaltssumme im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayBesG des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des BayBesG fallenden Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnung A und B zur Verfügung.

Die erhöhten Leistungsentgelte sind bei den jeweiligen Personalkosten im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.

 

Der Verwaltungs-, Finanz und Personalausschuss beschließt des Weiteren:

Die freiwillige Leistung aus der Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts wird den Beschäftigten als steuerfreier Sachbezug mittels Mastercard, der sog. Stadt-Lauf-Card, zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für die Einführung (einmalig rd. 5.000 Euro) und Bearbeitung dieser Karten (jährlich rd. 9.000 Euro) sind im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.

 

 

 

Freiwillige Erhöhung des Finanzvolumens

Seit längerer Zeit ist der deutschlandweite Fachkräftemangel auch in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung Lauf anhand der Personalfluktuation und der erschwerten Personalgewinnung deutlich spürbar. Die Stadtverwaltung hat sich deshalb schon vor einiger Zeit zumindest mit kleineren Maßnahmen monetärer und immaterieller Art auf den Weg gemacht, der negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen gilt es –um selbst gegenüber anderen kommunalen Verwaltungen wettbewerbsfähig zu sein- zu intensivieren.

Ein Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst ist die Stärkung des Leistungsentgeltsystems in Form der Erhöhung des finanziellen Volumens. Das Leistungsentgelt wird nach Reformierung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst seit 2007 gezahlt. Dafür war zunächst vom Arbeitgeber jährlich ein Gesamtvolumen in Höhe von 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Tarifvertragsparteien hatten seinerzeit vereinbart, das Gesamtvolumen ausgehend von einer Zielgröße von 8 v.H. bis 2013 schrittweise auf 2 v.H. zu erhöhen. Eine verbindliche weitere Anhebung des Gesamtvolumens hingegen wurde seither von den Tarifvertragsparteien nicht beschlossen. Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern hat aber aufgrund verschiedener Anfragen seiner Mitglieder dem Bedürfnis insoweit Rechnung getragen und die Möglichkeit eröffnet, das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts auf freiwilliger Basis und in jederzeit widerruflicher Weise auf 3 % und seit 2019 auf 4 % zu erhöhen.

Das Gesamtvolumen des obligatorischen Leistungsentgelts beträgt für die Beschäftigten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz derzeit jährlich rd. 200.000 Euro.

Aus den eingangs erwähnten Gründen schlägt die Verwaltung vor, das Gesamt-volumen des Leistungsentgelts freiwillig und stets widerruflich um 1 % zu erhöhen, und die im aktuell vorliegenden Haushaltsplanentwurf bereits berücksichtigen Mittel zu bewilligen.

 

 

 

Einführung einer Mitarbeiterbonuskarte (Stadt-Lauf-Card)

Um die Wirkung dieser Zusatzleistung bei den Beschäftigen zu stärken, ist angedacht, diese Leistung als steuerfreien Sachbezug in Form einer Mastercard zu gewähren.

Die flexiblen Einsatzmöglichkeiten der Karte bei allen Händlern, Dienstleistern und Gastronomen, die die Mastercard akzeptieren, werden bei den Mitarbeitern sicher zu einer hohen Wertschätzung dieser Maßnahme führen. Mit der Stadt-Lauf-Card, im individuellen Stadt Lauf Design, identifiziert sich der Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber und hat die Möglichkeit, Ausgaben des täglichen Lebens zu leisten, die monatlichen Aufladungen der Stadt Lauf anzusparen und/oder privat kostenfrei aufzuladen, um höherwertigere Anschaffungen tätigen zu können. Auch Zahlungen in der Gesundheitsbranche sind denkbar. Die Stadt-Lauf-Card ist eine Prepaid Mastercard, mit der man nur das aufgeladene Guthaben auf der Karte zur Bezahlung nutzen kann.

Die Mehrzahl des Laufer Handels, Dienstleister und der Gastronomie akzeptieren bereits die Mastercard und haben damit die Möglichkeit, von der zusätzlichen Kaufkraft der städtischen Mitarbeiter zu profitieren.

Zusätzliche Gebühren oder Kosten für zusätzliche Hardware (Kartenlesegeräte) fallen nicht an. Durch kleine Nachlässe, Give-aways oder Zugaben, wie ein Espresso aufs Haus, die dort beim Einsatz der Stadt-Lauf-Card angeboten werden, kann der Einsatz innerhalb von Lauf besonders gefördert werden. Der Bezahlung mit der Stadt-Lauf-Card wird auch in städtischen Einrichtungen möglich sein, wie z.B. Freibad, Industriemuseum etc., oder Tickets für das Dehnberger Hof Theater und PZ Kulturraum können auch damit bezahlt werden.

Der Laufer Handel, die Dienstleister und die Gastronomie werden im Rahmen der Laufer Wirtschaftsförderung über die Stadt-Lauf-Card und die Chance, zusätzliche Kaufkraft abzuschöpfen, informiert. In Abstimmung mit allen Akzeptanzstellen werden entsprechende Marketingmaßnahmen geprüft.

Die Stadt Lauf hat nach Beauftragung der Stadt-Lauf-Card keine Vertragslaufzeit zu berücksichtigen, hat keine Aufladungspflicht und kann jederzeit Karten ergänzen oder ausschließen. Der Verwaltungsaufwand ist hier auf ein Minimum reduziert. Die Zahlungen werden automatisiert und können online kontrolliert werden. Der Mitarbeiter kann sich u.a. über eine App über sein Guthaben auf der Stadt-Lauf-Card informieren.

Die Kosten für die Einführung der Stadt-Lauf-Card mit eigenem Design und Stadt Logo belaufen sich einmalig auf 4.873,05 € (bei 390 Karten) und jährlich auf 8.910,72 € (für 12 Aufladungen bei 390 Karten). Das ergibt Gesamtkosten in 3 Jahren von 31.605,21 €. Die Karten sind 3 Jahre gültig.

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung unterbreitet somit folgenden