- Freiwillige Erhöhung des Finanzvolumens
- Einführung einer Mitarbeiterbonuskarte (Stadt-Lauf-Card)
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz und
Personalausschuss beschließt:
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erhöht
ab 2020 das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD auf freiwilliger
Basis und in stets widerruflicher Weise um 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte
des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten.
Dem entsprechend stellt die Stadt
Lauf a.d.Pegnitz für Leistungsbezüge von Beamten und Beamtinnen 1 v.H. der
Grundgehaltssumme im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayBesG des Vorjahres aller
unter den Geltungsbereich des BayBesG fallenden Beamten und Beamtinnen der
Besoldungsordnung A und B zur Verfügung.
Die erhöhten Leistungsentgelte
sind bei den jeweiligen Personalkosten im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.
Der Verwaltungs-, Finanz und
Personalausschuss beschließt des Weiteren:
Die freiwillige Leistung aus der
Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts wird den Beschäftigten als
steuerfreier Sachbezug mittels Mastercard, der sog. Stadt-Lauf-Card, zur
Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Einführung
(einmalig rd. 5.000 Euro) und Bearbeitung dieser Karten (jährlich rd. 9.000
Euro) sind im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.
Freiwillige Erhöhung des Finanzvolumens
Seit längerer Zeit ist der
deutschlandweite Fachkräftemangel auch in verschiedenen Bereichen der
Stadtverwaltung Lauf anhand der Personalfluktuation und der erschwerten
Personalgewinnung deutlich spürbar. Die Stadtverwaltung hat sich deshalb schon
vor einiger Zeit zumindest mit kleineren Maßnahmen monetärer und immaterieller
Art auf den Weg gemacht, der negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Diese
Maßnahmen gilt es –um selbst gegenüber anderen kommunalen Verwaltungen
wettbewerbsfähig zu sein- zu intensivieren.
Ein Baustein zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst ist die Stärkung des
Leistungsentgeltsystems in Form der Erhöhung des finanziellen Volumens. Das
Leistungsentgelt wird nach Reformierung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst
seit 2007 gezahlt. Dafür war zunächst vom Arbeitgeber jährlich ein
Gesamtvolumen in Höhe von 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres
aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten zur Verfügung
zu stellen. Die Tarifvertragsparteien hatten seinerzeit vereinbart, das
Gesamtvolumen ausgehend von einer Zielgröße von 8 v.H. bis 2013 schrittweise
auf 2 v.H. zu erhöhen. Eine verbindliche weitere Anhebung des Gesamtvolumens
hingegen wurde seither von den Tarifvertragsparteien nicht beschlossen. Der
Kommunale Arbeitgeberverband Bayern hat aber aufgrund verschiedener Anfragen
seiner Mitglieder dem Bedürfnis insoweit Rechnung getragen und die Möglichkeit
eröffnet, das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts auf freiwilliger Basis und in
jederzeit widerruflicher Weise auf 3 % und seit 2019 auf 4 % zu erhöhen.
Das Gesamtvolumen des
obligatorischen Leistungsentgelts beträgt für die Beschäftigten der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz derzeit jährlich rd. 200.000 Euro.
Aus den eingangs erwähnten Gründen
schlägt die Verwaltung vor, das Gesamt-volumen des Leistungsentgelts freiwillig
und stets widerruflich um 1 % zu erhöhen, und die im aktuell vorliegenden
Haushaltsplanentwurf bereits berücksichtigen Mittel zu bewilligen.
Einführung einer Mitarbeiterbonuskarte
(Stadt-Lauf-Card)
Um die Wirkung dieser
Zusatzleistung bei den Beschäftigen zu stärken, ist angedacht, diese Leistung
als steuerfreien Sachbezug in Form einer Mastercard zu gewähren.
Die flexiblen Einsatzmöglichkeiten
der Karte bei allen Händlern, Dienstleistern und Gastronomen, die die
Mastercard akzeptieren, werden bei den Mitarbeitern sicher zu einer hohen
Wertschätzung dieser Maßnahme führen. Mit der Stadt-Lauf-Card, im individuellen
Stadt Lauf Design, identifiziert sich der Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber
und hat die Möglichkeit, Ausgaben des täglichen Lebens zu leisten, die
monatlichen Aufladungen der Stadt Lauf anzusparen und/oder privat kostenfrei
aufzuladen, um höherwertigere Anschaffungen tätigen zu können. Auch Zahlungen
in der Gesundheitsbranche sind denkbar. Die Stadt-Lauf-Card ist eine Prepaid
Mastercard, mit der man nur das aufgeladene Guthaben auf der Karte zur
Bezahlung nutzen kann.
Die Mehrzahl des Laufer Handels,
Dienstleister und der Gastronomie akzeptieren bereits die Mastercard und haben
damit die Möglichkeit, von der zusätzlichen Kaufkraft der städtischen
Mitarbeiter zu profitieren.
Zusätzliche Gebühren oder Kosten
für zusätzliche Hardware (Kartenlesegeräte) fallen nicht an. Durch kleine
Nachlässe, Give-aways oder Zugaben, wie ein Espresso aufs Haus, die dort beim
Einsatz der Stadt-Lauf-Card angeboten werden, kann der Einsatz innerhalb von
Lauf besonders gefördert werden. Der Bezahlung mit der Stadt-Lauf-Card wird
auch in städtischen Einrichtungen möglich sein, wie z.B. Freibad,
Industriemuseum etc., oder Tickets für das Dehnberger Hof Theater und PZ
Kulturraum können auch damit bezahlt werden.
Der Laufer Handel, die
Dienstleister und die Gastronomie werden im Rahmen der Laufer
Wirtschaftsförderung über die Stadt-Lauf-Card und die Chance, zusätzliche
Kaufkraft abzuschöpfen, informiert. In Abstimmung mit allen Akzeptanzstellen
werden entsprechende Marketingmaßnahmen geprüft.
Die Stadt Lauf hat nach
Beauftragung der Stadt-Lauf-Card keine Vertragslaufzeit zu berücksichtigen, hat
keine Aufladungspflicht und kann jederzeit Karten ergänzen oder ausschließen.
Der Verwaltungsaufwand ist hier auf ein Minimum reduziert. Die Zahlungen werden
automatisiert und können online kontrolliert werden. Der Mitarbeiter kann sich
u.a. über eine App über sein Guthaben auf der Stadt-Lauf-Card informieren.
Die Kosten für die Einführung der
Stadt-Lauf-Card mit eigenem Design und Stadt Logo belaufen sich einmalig auf
4.873,05 € (bei 390 Karten) und jährlich auf 8.910,72 € (für 12 Aufladungen bei
390 Karten). Das ergibt Gesamtkosten in 3 Jahren von 31.605,21 €. Die Karten
sind 3 Jahre gültig.
Die Verwaltung unterbreitet somit
folgenden