Betreff
Bewerbung zur Landesgartenschau in Lauf a.d. Pegnitz;
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Antrag der CSU-Fraktion
Vorlage
FB 2/030/2019
Aktenzeichen
FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

„Die Stadt Lauf a.d.Peg. beschließt eine Bewerbung zur Ausrichtung einer Landesgartenschau nach den bestehenden Grundsätzen. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu entsprechende Maßnahmen zu unternehmen.                                                                     Sollte eine frühere Bewerbung als für 2030 möglich sein, durch etwaige Antragsfrist-verlängerung bis einschließlich 2029, so ist der Stadtrat darüber zu informieren.

Für die Vorbereitung der Interessensbekundung und damit verbundene weitere notwendige, vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2020 sind erste Mittel in Höhe von 100.000 Euro im Haushalt 2020 zur Verfügung zu stellen.“

Mit Schreiben vom 04.10.2019 legte die Fraktion der GRÜNEN einen Antrag auf vorbereitende Untersuchungen für die Durchführung einer Landesgartenschau in Lauf/Bewerbung zu einer Landesgartenschau vor (sh. Anlage).

Die CSU-Fraktion beantragte dies analog mit Schreiben vom 09.10.2019 (sh. Anlage) unter Einstellung notwendiger Planungskosten in den Haushalt 2020.

Aufgrund dieser Anträge hat sich die Verwaltung über die aktuelle Ausschreibungssituation informiert: 

·         Danach stehen bis einschl. 2026 die Austragungsorte bereits fest.   

·         Die Ausschreibungsfristen/Antragsfristen zur Durchführung für die Jahre 2027, 2028 und  2029 sind überschritten. Es können somit keine Bewerbungen für diese Jahre mehr abgegeben werden.

·         Die Fristen für das Jahr 2030 ff. werden lt. Bayer. Landesgartenschau GmbH im Jahr 2020 veröffentlicht.

 

Grundsätzlich erfolgt eine Bewerbung in zwei Phasen, nämlich

Phase 1 „Interessensbekundung an der Durchführung einer Landesgartenschau“

è Die Abgabefrist für die Interessensbekundung für die Jahre 2027-2029 ist (nach Verlängerung) am 28.03.2019 abgelaufen.

Die Kommune hat in dieser Phase ihr Interesse an der Ausrichtung einer LGS bei der Bayer. Landesgartenschau GmbH unter Vorlage einer groben Ideenskizze anzumelden. Bei grundsätzlicher Eignung des Geländes ist ein schematisches Planungs- und Umsetzungskonzept zu entwickeln und ein Stadtratsbeschluss zur endgültigen Bewerbung herbeizuführen (Beratung und Unterstützung erfolgt dabei durch die GmbH).

 

Phase 2 „Erstellung und Vorlage eines konkreten Bewerbungskonzepts (Masterplan)“

è Konkrete Bewerbungsunterlagen - derzeit für die Jahre 2027-2029 – müssen bis 28.02.2020 abgegeben sein

Erst wenn in Phase 1 der Ausrichtungsort für geeignet befunden wurde und damit die Bewerbungschancen vielversprechend sind, muss dazu eine detaillierte Planung vorgelegt werden. Für das konkrete Bewerbungskonzept ist die Beauftragung eines Landschaftsarchitekten unumgänglich.

 

 

 

Ausführlichere und detailliertere Informationen zum Ablauf von Bewerbung und Durchführung,  Kosten, Förderungen u.ä. können nach einer grundsätzlichen Entscheidung im Stadtrat vorgelegt werden. Dann sicherlich auch konkrete Aussagen zu den neuen Fristen für die Jahre ab 2030. Vorsorglich wurden in den Haushaltsentwurf 2020 die beantragten 100.000 Euro unter Haushaltsstelle 5800.6556 eingeplant.

 

Es ist – im Sinne der vorliegenden Anträge der Fraktionen der GRÜNEN und der CSU – somit zu entscheiden, ob die Ausrichtung einer Landesgartenschau nach den bestehenden Grundsätzen der Bayer. Landesgartenschau GmbH durch die Stadt Lauf a.d.Peg. ab dem Jahr 2030 ins Auge gefasst werden soll. Außerdem, ob erste Mittel für die Vorbereitung einer Interessensbekundung, die frühestens in 2020 wieder möglich ist, im Haushalt einzustellen sind. Nach dem Antrag der CSU-Fraktion sollen dafür 100.000 Euro vorgesehen werden.