Betreff
Gültigkeit der Bestattungsgebührensatzung für ein weiteres Jahr bis 31.12.2020
Vorlage
FB 3/011/2019
Aktenzeichen
FB3/011/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat :

1.            Die bestehende Bestattungsgebührensatzung vom 21. Dezember 2015 bleibt mit den aktuellen Gebührenhöhen ein weiteres Jahr (bis 31.12.2020) gültig. Ein dadurch entstehendes evtl. Defizit wird in Kauf genommen.

2.            Der notwendige neue Anlagennachweis für das Bestattungswesen wird im Lauf des Jahres 2020 erstellt.

3.            Sobald dieser vorliegt, wird die neue Kalkulation der Bestattungsgebühren und den    entsprechenden Gremien rechtzeitig vor dem 01.01.2021 zur Beschlussfassung                 vorgelegt.

 

 

Gem. Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten über einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Dieser Zeitraum soll höchstens 4 Jahre umfassen.

Die letzte Erhöhung in der Bestattungsgebührensatzung trat zum 01.01.2016 in Kraft, somit müsste ab 01.01.2020 die Satzung auf Basis einer neuen Kalkulation geändert werden.

Das Bestattungswesen gehört grundsätzlich zu den kostenrechnenden Einrichtungen, für deren Benutzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebühren erhoben werden müssen (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Dazu gehören sowohl eine angemessene Abschreibung als auch eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Anlagenkapitals. Für deren Ermittlung ist ein aktueller Anlagenachweis unverzichtbar, ohne diesen ist eine Kalkulation nicht möglich (sh. auch Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes – hier überörtliche Prüfung für die Jahre 2014-2017, TZ 11, Buchstabe a)).

Da aktuell wegen organisatorischer Umstrukturierungen und personeller Engpässe sowie auch aufgrund der fortgeschrittenen Zeit bis zum 01.01.2020 eine Neukalkulation nicht erfolgen kann und überdies notwendige Grundlagen dafür (Vermögenserfassung/Anlagenachweis) neu erstellt werden müssen, wird vorgeschlagen:

1.            Die bestehende Bestattungsgebührensatzung vom 21. Dezember 2015 bleibt mit den aktuellen Gebührenhöhen ein weiteres Jahr (bis 31.12.2020) gültig. Ein dadurch entstehendes evtl. Defizit wird in Kauf genommen.

2.            Der notwendige neue Anlagennachweis für das Bestattungswesen wird im Lauf des Jahres 2020 erstellt.

3.            Sobald dieser vorliegt, wird die neue Kalkulation der Bestattungsgebühren und den    entsprechenden Gremien rechtzeitig vor dem 01.01.2021 zur Beschlussfassung                 vorgelegt.