Betreff
Jahresanmeldung Städtebauförderung 2020 "Lauf links" im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm
Vorlage
FB 5/074/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.         Für das Programmjahr 2020 werden im Bay. Städtebauförderungsprogramm für „Lauf links“ förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 1.430.000 € angemeldet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die im Bay. Städtebauförderungsprogramm für „Lauf links“ angemeldeten Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2020 anzumelden. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.

 

 

Lauf Links wurde 2012 erstmals in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm, Teil 1- Grundprogramm aufgenommen und 2013 in das Programm „Soziale Stadt“ überführt.

 

Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ wird für städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen benachteiligt sind. Es geht darum, die Wohnqualität zu erhöhen, die Nutzungsvielfalt zu steigern und die Generationengerechtigkeit zu verbessern, um zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen.

 

Im Sanierungsgebiet ist die Bertleinschule verortet, die neben Kindergarten und Hort eine Treffpunktfunktion für kulturelle und sportliche Veranstaltungen im Quartier wahrnimmt. Da in den kommenden Jahren in die Bertleinschule insgesamt ca. 19 Mio. € investiert werden und somit aufgrund der Haushaltslage nur geringe Investitionsmittel in andere Projekte im Sanierungsgebiet fließen konnten, hat die Verwaltung die Sachlage bei der Regierung von Mittelfranken in den letzten Jahren entsprechend begründet.

 

Aufgrund des geringen Mittelabflusses für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz im Programm „Soziale Stadt“ wurde das Gebiet nun jedoch ins Bayerische Grundprogramm überführt. Die Förderquote beträgt hier ebenfalls 60 %.

 

Für die Programmaufstellung 2020 im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

Private Sanierungen

5.000 €

Altdorfer Str. (Planung)

150.000 €

Freizeitanlage „Am Kehr“
(Mehrkosten gem. StR vom 26.09.2019)


25.000 €

Generalsanierung JUZ (Planung, BA 1)

1.250.000 €

Gesamt

1.430.000 €

 

Die für das Programmjahr 2020 im Rahmen des Förderprogramms „Lauf links“ anzumeldenden Kosten betragen 1.430.000 €. Davon kann die Stadt Lauf a.d.Pegnitz max.
60 % Zuschuss erhalten.

 

In den Fortschreibungsjahren 2021- 2023 und weitere könnten folgende Maßnahmen angemeldet werden:

 

  • Generalsanierung JUZ (Restkosten)
  • Ausführung Altdorfer Str.; weitere Straßenraumgestaltungen (z. B. Bertleinstr., Richard-Wagner-Str., Siegfriedstr., Jahnstr.)